Schuleinschreibung an der Grundschule Püchersreuth

Püchersreuth. Die Schuleinschreibung an der Grundschule Püchersreuth für das Schuljahr 2016/17 findet am Dienstag, den 05.04.2016 um 14.30 Uhr in den Räumen der Grundschule statt. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September dieses Jahres sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30. September 2010 geboren sind.

Von Tom Kreuzer

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2010 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2010 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen.

Zusammen mit der Geburtsurkunde (Familienstammbuch), der Bestätigung der Teilnahme des Kindes am apparativen Seh- und Hörtest sowie der Bestätigung der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder an der schulärztlichen Untersuchung ist das „Frageblatt zur Schulanmeldung“ mitzubringen. Alleinerziehende müssen eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen.

* Diese Felder sind erforderlich.