Biotonne oder Kompost? Landratsamt verlängert Frist

Neustadt/WN. Die Frist für die Entscheidung zwischen der Biotonne oder der Eigenkompostierung wird bis zum 30. September verlängert. Bis dahin müssen soweit gewünscht die Antwortkarten ans Landratsamt – Kommunale Abfallwirtschaft – zurück geschickt werden. Die im Schreiben genannte Frist für die Entscheidung bis zum 4.September ist damit hinfällig.

Das Schreiben des Landratsamtes vom 9. August wurde wegen einer verlängerten Postversandlaufzeit erst in den letzten Tagen an die Grundstückseigentümer im Landkreis zugestellt. Durch diese Verzögerung und aufgrund der Urlaubszeit ist es für viele Bürger nicht möglich, die Frist einzuhalten, vor allem, wenn die Entscheidung noch mit Mietern abgestimmt werden muss. Deswegen hat sich das Landratsamt zu dieser Fristverlängerung entschieden.

Viele Fragen von Bürgern

Außerdem möchte das Landratsamt hier einige in den letzten Tagen von Bürgern gestellte Fragen beantworten: Viele Anrufer fragten nach dem Weiterbestand der bisherigen Grüngutsammelstellen. Das Sachgebiet Kommunale Abfallwirtschaft kann hier beruhigen: diese Grüngutcontainer bleiben bis auf weiteres auch nach der Einführung der Getrenntsammlung in der bisher gewohnten Form erhalten.

„Entwarnung“ auch bei den Kosten: Für die Biotonne wird keine zusätzliche Gebühr erhoben, da die Kosten dafür bereits in der Kalkulation der Restmüllgebühr enthalten sind. Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung bleibt ebenfalls bestehen.

* Diese Felder sind erforderlich.