Neue Verkehrsvorschriften in der Tschechischen Republik

Tschechien. In den vergangenen Monaten ereigneten sich immer wieder Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang im tschechischen Grenzgebiet. Überwiegend waren daran deutsche Bundesbürger beteiligt. Deshalb informieren die tschechischen Polizeibehörden nun über einige neue Verkehrsvorschriften.

Diese Vorschriften gelten bereits seit dem 20. Februar. Sie informieren über das Tragen von reflektierender Kleidung, wie mit Fahrzeugen mit technischen Mängeln umgegangen wird und das Nutzen von Segway Personal Transportern. Außerdem werden die notwendigen Schritte vor Fahrtantritt, die verkehrspsychologische Untersuchung und das Hinterlegen einer Sicherheitsleistung bei einer Ordnungswidrigkeit angesprochen.

Reflektierende Kleidung

Außerhalb der Ortschaft sind Fußgänger bei schlechten Sichtverhältnissen, beispielsweise Nebel oder Dämmerung, nun verpflichtet reflektierende Kleidung zu tragen. Beim Verstoß gegen diese Vorschrift ist allerdings keine spezifische Sanktion vorgeschrieben, die Polizei kann aber ein Block-Verwarnungsgeld von bis zu 2.500 tschechische Kronen (ungefähr 93 Euro) verhängen.

Fahrzeuge mit technischen Mängeln

Falls ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle feststellt, dass ein Fahrzeug schwerwiegende technische Mängel aufweist (etwa nach einem Verkehrsunfall), kann er dem Fahrer die Zulassungsbescheinigung Teil I entziehen. Diese kann dann bei nachweislicher Verbesserung der Mängel bei der zuständigen Behörde, nämlich bei derjenigen, die das Dokument ausgestellt hat, wieder abgeholt werden.

Segway Personal Transporter

Beim Fahren von Segway Personal Transportern hängt die Vorschrift davon ab, wo das Fahrzeug benutzt wird. Wenn der Fahrer auf dem Gehweg fährt, darf er nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren, befindet er sich auf dem Fahrradweg, kann die Geschwindigkeit an Fahrräder angepasst werden. In beiden Fällen dürfen die anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Die Rechte von Segway-Fahrern können durch entsprechende Verkehrszeichen eingeschränkt werden. Außerdem gibt es sogenannte “Fahrrad-Zonen”. Diese Bereiche können Radfahrer gemeinsam mit den anderen Verkehrsteilnehmern, die auf dem Schild angegeben sind, unter gegenseitiger Rücksichtnahme nutzen. Die anderen angegebenen Fahrzeuge dürfen auf den entsprechend markierten Flächen auch parken. Fahrräder dürfen in diesen Zonen maximal 30 km/h fahren.

Notwendige Schritte vor Fahrtantritt

Das Gesetz schreibt außerdem vor, die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben vor Fahrantritt in der Tschechischen Republik von Eis, Schnee und Schmutz zu befreien. Eisplatten müssen ebenfalls von der Oberseite der Ladung entfernt werden.

Verkehrspsychologische Untersuchung

Hat ein Fahrer im Falle einer verkehrspsychologischen Untersuchung ein negatives Attest ausgestellt bekommen, kann er drei Monate lang kein Attest von einem anderen Gutachter vorlegen. Er kann allerdings eine Überprüfung des Attests beantragen.

Hinterlegen einer Sicherheitsleistung

Falls ein Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit in der Tschechischen Republik die Sicherheitsleistung – also den vereinbarten Betrag – nicht hinterlegen kann, kann die Zulassungsbescheinigung Teil I eingezogen werden, um zu verhindern, dass nicht bezahlt wird oder der Fahrer unerreichbar bleibt. Die Sicherheitsleistung bei Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit kann zwischen 3.500 und 50.000 Kronen betragen (ungefähr zwischen 130 und 1.850 Euro). Ordnungswidrigkeiten, für die eine Sanktion von bis zu 5.000 Kronen (entspricht 185 Euro) fällig ist, sind von der Erhebung einer Sicherheitsleistung ausgeschlossen. Außerdem darf die Sicherheitsleistung das Höchstmaß für die Sanktion der betreffenden Ordnungswidrigkeit nicht übersteigen. Der Fahrer erhält eine Bescheinigung über die hinterlegte Sicherheitsleistung und wird  darüber informiert, unter welchen Bedingungen er diese wieder zurückfordern kann. Falls die Sicherheitsleistung nicht hinterlegt wird, muss das Fahrzeug am nächsten Abstellplatz geparkt werden. Dort setzt der Polizist eine technische Wegfahrsperre ein oder veranlasst das Abschleppen, untersagt dem Fahrer die Weiterfahrt und stellt die Zulassungsbescheinigung I sicher.

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