Mehr als nur eine Formalie?

Weiden. Der Grundstein ist gelegt, die Investoren scharren mit den Hufen, die ganze Stadt freut sich auf das neue Nordoberfalz-Center, kurz „NOC“. Stopp. Nicht die ganze Stadt. Einige Anlieger befürchten nämlich Beeinträchtigungen durch den Bau des zum NOC gehörenden Parkhauses und haben deshalb die Stadt vor dem Verwaltungsgerichtshof verklagt – im Oktober 2016 bekamen sie zumindest teilweise Recht.

Von Udo Fürst

NOC, Stadtgalerie, Baustelle, Nordoberpfalz Center
Derzeit deutet noch nicht viel auf ein Einkaufszentrum hin. Das wird sich aber bald ändern.

Die Gegner hatten für das Parkhaus eine Geschossflächenzahl von 4,8 errechnet und forderten eine Verkleinerung um ein Vollgeschoss. Zu anderen Zahlen waren die Planer gekommen: Sie gaben eine Geschossflächenzahl von 3,7 an. Wie hoch das Parkdeck nun tatsächlich wird, ob die Lärmwerte eingehalten werden und ob das benachbarte Quartier ein Kern- oder Mischgebiet ist, geht aus dem aktualisierten Bebauungsplan hervor, der seit Kurzem im Rathaus ausliegt.

Die Stadt will den durch das Normenkontrollverfahren angegriffenen Bebauungsplan für die Stadtgalerie und deren Parkdeck möglichst schnell „heilen“. Ziel von Oberbürgermeister Kurt Seggewiß und Rechts- und Sozialdezernent Hermann Hubmann ist, dass das erforderliche Bebauungsplanergänzungsverfahren mit den gerichtlich angeregten Nachbesserungen bis Februar abgeschlossen ist. Damit soll auch die für März anvisierte Ortsbesichtigung der Richter hinfällig werden.

Noc-Grundstein, Fondara
Sie legten im November den Grundstein: Thomas Schumacher (vorne links) und Franz Humplmair (rechts) von Fondara sowie OB Kurt Seggewiß. Foto: Wilke

Keine größeren Probleme aus Sicht der Stadt

In der Dezembersitzung hatte der Stadtrat beschlossen, ein ergänzendes Verfahren für den „Bebauungsplan „Stadtgalerie Weiden“ durchzuführen. „Mithilfe des ergänzenden Verfahrens … kann die Stadt … eine fehlerhafte städtebauliche Satzung (Bebauungsplan) ,heilen‘, ohne das gesamte Verfahren wiederholen zu müssen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

Der ergänzte Bebauungsplanentwurf liegt ab sofort bis einschließlich 2. Februar 2017 im Stadtplanungsamt im Neuen Rathaus, Zimmer 2.16, öffentlich aus. Während dieser Frist können Stellungnahmen – ausschließlich zu den geänderten beziehungsweise ergänzten Teilen dieser Planung – abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden an das mit der Erarbeitung des Bebauungsplans beauftragte Büro zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Wie aus gut unterrichteten Kreisen zu hören ist, erwarten weder die Stadt noch die Investoren größere Probleme durch die neue Auslegung. Es handle sich dabei im Prinzip nur um eine Formalie.

NordOberpfalz Centrum Weiden, Stadtgalerie Ansicht
So soll sich die Weidener Innenstadt einmal präsentieren. Foto: Fondara

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