98.000 Euro Schaden wegen Schwarzarbeit: Firmeninhaber verurteilt

Weiden. Das Hauptzollamt Regensburg ist mit Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Dienstort Weiden zwei Firmeninhabern auf die Schliche gekommen, die Steuer hinterzogen haben. Das Amtsgericht Regensburg hat die beiden zu Freiheits- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. 

Im ersten Fall hat ein Firmeninhaber über einen Zeitraum von mehreren Jahren die Beschäftigten in seinem Betrieb nicht bei den zuständigen Sozialversucherungsträgern angemeldet und somit auch die anfallenden Beiträge zu den Sozialkassen nicht ordnungsgemäß und fristgerecht bezahlt. Den Lohn der Arbeitnehmer bezahlte er zum Teil schwarz aus.

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsinhaber zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für den entstandenen Schaden in Höhe von 85.000 Euro muss der Beschuldigte aufkommen.

Im zweiten Fall arbeitete ein Angestellter über einen Zeitraum von zwei Jahren als geringfügig entlohnter Beschäftigter. In Wirklichkeit erhielt er von der Firmeninhaberin einen deutlich höheren Lohn. Aber auch diese Geschäftsfrau unterließ es jedoch, ihren Mitarbeiter bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen ordnungsgemäß anzumelden und die auf den Lohn entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung fristgerecht abzuführen.

Der so entstandene Schaden liegt bei 13.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Firmeninhaberin zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. Für den entstanden Schaden muss die Frau zusätzlich aufkommen.

* Diese Felder sind erforderlich.