Keine Geschwindigkeitsbeschränkung für A93

Weiden. Die Anlieger in Rothenstadt forderten aus Lärmschutzgründen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h über Rothenstadt hinaus. Die Autobahndirektion Nordbayern muss die Anwohner enttäuschen: Es wird keine Beschränkung geben – und liefert Begründungen. 

Im Auftrag der Stadt Weiden prüfte die Autobahndirektion Nordbayern, ob eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der A93 südlich der Anschlussstelle “Weiden Süd” zulässig ist oder nicht. Der Gesetzgeber gestattet diese Maßnahme nur, wenn Lärmschutzgründe oder Gefährdung der Verkehrssicherheit vorliegen.

Das Ergebnis der Messungen dürfen für viele Anwohner ernüchternd sein: Die Messungen haben ergeben, dass die Höchstwerte von 55 dB(A) in Wohngebieten und 60 dB(A) in Mischgebieten in dieser Lage nicht überschritten werden. Auch ist nach Autobahndirektion die Verkehrslage sicher: Unfallhäufigkeiten wurden nur in den Jahren 2014 und 2015 registriert – Ursache war damals der Rückstau der damaligen Baustellen. Insgesamt lag die Anzahl der Unfälle mit Personen- und schweren Sachschaden in diesem Abschnitt unter dem nordbayerischen Mittelwert von 0,24.

Rechtslage widerspricht Anliegen

„Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass für die Verlängerung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 120 km/h über Rothenstadt hinaus derzeit weder aus Lärmschutzgründen noch in Bezug auf die Verkehrssicherheit ein rechtmäßiger Grund vorliegt“, heißt es im Bericht.

Über das Ergebnis ist auch Weidens Oberhaupt enttäuscht: Der Oberbürgermeister bedauert das Ergebnis und bittet die Bürger von Rothenstadt um Verständnis, dass die Rechtslage dem Anliegen der Anwohner widerspricht.

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