Mehrere hundert Gramm Marihuana beschlagnahmt

Weiden. Bei der Kontrolle eines Autos am Bahnhofsvorplatz fielen den Beamten der Bundespolizei mehrere Gramm Marihuana in die Hände, die die drei Personen im Wagen dabei hatten. Außerdem kamen noch jede Menge Geld und andere Dorgen zum Vorschein.

Gestern Nachmittag kontrollierten die Polizisten das Auto am Bahnhofsvorplatz in Weiden. Während der Kontrolle versuchte die Fahrerin (29) noch, ein Behältnis mit Marihuana im dreistelligen Grammbereich zu verstecken. Bei der weiteren Kontrolle fanden die Beamten außerdem geringe Mengen anderer Drogen und einen vierstelligen Eurobetrag.

Da der Verdacht bestand, dass hier ein Drogenhandel stattgefunden hat, nahmen die Beamten der Bundespolizei die drei Personen vorläufig fest und übergaben sie zur weiteren Sachbearbeitung an die Kriminalpolizeiinspektion Weiden. Die Beamten des Kriminaldauerdienstes veranlassten in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden Wohnungsdurchsuchungen bei allen drei Festgenommenen. Bei der Fahrerin fanden sie weitere geringen Mengen Meth-Amphetamin.

Die aufgefundenen Betäubungsmittel wurden sichergestellt und gegen alle drei Personen Strafverfahren wegen illegalen Drogenbesitzes eingeleitet. Aufgrund des Verdachts auf Drogenhandel wurde seitens der Staatsanwaltschaft Weiden gegen die 29-jährige Fahrerin und ihren 28-jährigen Mitfahrer, beide wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelrecht vorbelastet, jeweils Antrag zur Haftprüfung beim Amtsgericht Weiden gestellt. Der Ermittlungsrichter ordnete sowohl gegen die Frau als auch den männlichen Begleiter die Untersuchungshaft an, sie wurden zwischenzeitlich in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die weitere Begleiterin, eine 21-jährige Frau noch ohne Vorahndung, wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Weiden am Sonntagabend nach erfolgter Sachbearbeitung wieder aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die Fahrerin hat zudem ein weiteres Ermittlungsverfahren zu erwarten, da sie im Verdacht steht, ihren Pkw unter Drogeneinfluss geführt zu haben. Eine Blutentnahme zum Nachweis des Drogenkonsums wurde durchgeführt.

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