Schwarzarbeit: Über 130.000 Euro Schadenssumme

Tirschenreuth. Das Hauptzollamt in Regensburg, mit dem Dienstsitz in Weiden, hat Ermittlungen zu der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt. Diese Untersuchung ergab, dass zwei Geschäftsführer sowie eine Mitarbeiterin, die für die Lohnabrechnungen zuständig war, Beiträge zu den Sozialversicherungen für die in der Firma beschäftigten Mitarbeiter nicht in ordnungsgemäßer Höhe entrichteten.

Über einen Zeitraum von über vier Jahren wurden die in einem Unternehmen, das im Landkreis Tirschenreuth ansässig ist, geleisteten Überstunden entweder bar an die Arbeitnehmer ausbezahlt oder mit Waren aus dem Firmenbestand vergütet. Der dadurch den Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf mehr als 100.000 Euro.

Zudem ist der zuständigen Berufsgenossenschaft durch die falsche Angabe der Lohnsumme ein Schaden in Höhe von etwa 30.000 Euro entstanden.

Strafen der Beteiligten

Das Amtsgericht Regensburg verurteilte einen der Geschäftsführer zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 110 Euro sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Die mit der Lohnabrechnung betraute Mitarbeiterin wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 13.500 Euro sowie zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre, verurteilt.

Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro wurde von der Erhebung einer öffentlichen Klage gegen den zweiten Geschäftsführer abgesehen.

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