Pultdächer neigen sich nach Süden

Theisseil. Eine ganze Reihe von Stellungnahmen hatten die Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Letzau „Kirchberg“ abgegeben. Für Diskussionen sorgte die Neigungsrichtung von Pultdächern. Soll die Neigung nur parallel zum Hang verlaufen dürfen?

„Das gefällt mir nicht“, machte Josef Herrlein seine Position deutlich. Das Problem: Verläuft die Neigung parallel zum Hang, zeigt die Dachfläche nach Norden und eignet sich kaum für Solar- oder Photovoltaikanlagen. „Dann kommen die Aufständerungen. Die sind sowas von hässlich“, sagte Herrlein. Das Landratsamt fürchtet dagegen eine zu wuchtige Wirkung der Häuser und will nur eine maximale Firsthöhe von sieben Metern auf der Nordseite zulassen. „Architektonisch ist das eine Katastrophe“, teilt Karl Völkl die Einschätzung der Genehmigungsbehörde. Gegen seine Stimme beschloss der Gemeinderat die maximale Firsthöhe im Norden auf acht Meter zu erhöhen.

Bauplaner Wolfgang Kraus stellte auch die weiteren Stellungnahmen vor. Das Landesamt für Denkmalpflege verlangt beim Auffinden von Bodendenkmälern innerhalb einer Woche das Landratsamt zu informieren. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möchte keine Gartentore in Richtung der angrenzenden Felder und einen Mindestabstand der Bebauung von 15 Metern. Den um die Stellungnahmen ergänzten Plan segneten die Gemeinderäte mit einem einstimmigen Votum ab.

Wolfgang Kraus Bauplanungsbüro
Planer Wolfgang Kraus erläuterter die Stellungnahmen der Behörden zum Entwurf des Bebauungsplanes Letzau „Kirchberg“. Bild: B. Grimm

Bebauungsplan tritt erst im April in Kraft

Der Bebauungsplan macht auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Einige der geplanten Parzellen gehen über die als allgemeine Wohnbebauung ausgewiesene Fläche hinaus. Das Landratsamt Neustadt moniert die Verletzung des baurechtlichen Entwicklungsgebotes, wonach sich ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss und besteht auf eine Änderung. Das geht aber nicht von heute auf morgen. Anhörung und Abwägung von Stellungnahmen werden bis Anfang Februar 2017 dauern. Mit der Genehmigung durch die Kreisbehörde wird bis Anfang April gerechnet. Erst dann und somit gut zwei Monate später als geplant, kann der Bebauungsplan in Kraft treten. Der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes erteilte der Gemeinderat jedenfalls schon mal grünes Licht.

Dauerthema Straßenausbaubeiträge

Mit zwei Gegenstimmen entschied sich das Gremium für die Beibehaltung des alten Systems der Straßenausbaubeiträge. „Bei einer Vorstellung bei einem Tagesseminar des Bayerischen Gemeindetages gab es die einhellige Meinung, dass uns die neue Methode keinen Schritt weiter bringt“, erinnerte Zweiter Bürgermeister Heribert Schiller. Günter Meißner befürchtet eine erneute Belastung von Bürgern, sollte in einigen Jahren doch das neue System eingeführt werden. Das verhindere eine Frist von 25 Jahren, innerhalb derer ein Anwohner nicht erneut zur Kasse gebeten werden können, informierte die Bürgermeisterin. Karl Völkl ist über beide Varianten nicht glücklich:

Das Alte ist ungerecht und das Neue ist auch ungerecht. Für was soll ich da jetzt stimmen?

Herrlein warb für Großzügigkeit bei Stundungen und Ratenzahlungen. „Dann müssen wir uns eben mal zusammensetzen und festlegen, wo ein Härtefall beginnt“, betonte Herrlein. Das ist auch ganz im Sinne der Bürgermeisterin:

Wir werden alles versuchen, um die Ungerechtigkeit im Rahmen unserer Möglichkeiten so gering wie möglich zu halten,

versicherte die Gemeindechefin. Keine Einwände gab es gegen die Abstufung von Teilen der Edeldorfer Ringstraße zu einem beschränkt öffentlichen Weg.

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