Richter Leupold: “Worte der Entschuldigung sind bloße Belästigung”

Weiden. Richter Walter Leupold fand bei der Urteilsverkündung gegen die drei Täter des brutalen Raubüberfalls am Hammerweg deutliche Worte. Wer seine Opfer vier Stunden lang mit solch einem Martyrium quäle, der brauche sich im Nachhinein nicht dafür zu entschuldigen: “Ich empfand – und vermutlich auch die Opfer – die Worte der Entschuldigung während der Verhandlung eher als Belästigung”. Die Angeklagten verurteilte das Landgericht mit 9 Jahren für Martin H. und Martin J., den Initiator des Raubüberfalls. Josef M. muss für elf Jahre hinter Gitter. 

Von Kristine Mann

Gleich zu Beginn des ersten Prozesstages hatten die drei Angeklagten in einem Verständigungsgespräch zwischen Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Tat eingeräumt. “Das Geständnis war umfangreich”, sagt Leupold. Dass die Aussagen von Martin J. und vor allem die von Martin H. letztlich zur Überführung des dritten Täters Josef M. führte und weil ihre Verteidigung gute Arbeit geleistet habe, seien Gründe dafür, dass man von einer Strafrahmenverschiebung profitiere. Die bloßen Worte der Entschuldigung, hätten als Reue und Schuldeingeständnis nicht gereicht. “Der ganze Fall war eine üble Geschichte”, stellte Leupold zweifelsfrei aber außer Frage.

Während der letzten Verhandlungstage habe es Unstimmigkeiten und Schuldzuweisungen unter den Angeklagten gegeben, wer für die Brutalität und die – glimpflich gesagt – “Eskalation” des Raubüberfalls verantwortlich war. Josef M. war zwar nach Aussagen der Zeugen hervorhebend brutal gewesen, er soll mit dem Messer auf Harald G. eingestochen haben, aber “er war nicht der einzige Täter”, so Leupold. Schließlich hätten alle drei Männer gemeinsam auf den Mann eingeschlagen und für eine große Blutlache auf dem Küchenboden gesorgt. Alle drei Opfer waren über den ganzen Körper mit schweren Verletzungen übersäht.

Drogenkonsum als “Ausrede”

Einem psychologischen Gutachter erzählten Martin H. und Martin J. von ihrer Drogensucht, von Kokainkonsum der in den letzten Jahren erheblich zugenommen hätte und dadurch angehäufte Schulden. “Das glauben wir nicht”, sagt Leupold. Dass beide zu einem Hang zu Drogen neigen würden, könne zwar sein, was sie dem Gutachter da erzählten sei aber eine zurechtgelegte Geschichte, um den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Zu Beginn der Ermittlungen hatten die Angeklagten nämlich behauptet, sie würden nur gelegentlich Drogen konsumieren. Den Raubüberfall hatten die Männer bewusst geplant, um an das Geld von Familie G. – sie vermuteten 100.000 Euro Beute – zu kommen: Nicht um davon Schulden zu bezahlen, sondern um sich seinen überheblichen Lebensstandard mit geringstmöglichem Aufwand zu sichern.

Noch vor der Urteilsverkündung hatten die Angeklagten das abschließende Wort: Martin J. entschuldigte sich erneut für die Tat, Martin H. erzählte ausschweifend von seiner Hoffnung, dass die Familie die grausame Nacht eines Tages vergessen könne, und seinem “verkoksten” Doppelleben mit der Droge. Josef H. hatte nach seiner Entschuldigung an die Opfer nur noch eine Sache an die Mittäter zu sagen: “Mir sind in meinem Leben schon viele Lügner begegnet. Aber ihr beide erhaltet dafür eine Auszeichnung.”

Innerhalb eines Monats können die Angeklagten Revision gegen das Urteil einlegen.

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