Vereinspauschale 2017: Noch bis 1. März beantragen

Tirschenreuth. Die Sportvereine im Landkreis Tirschenreuth können im Jahr 2017 wieder Zuschüsse vom Freistaat Bayern beantragen. Der Antrag muss dafür bis zum 1. März abgegeben werden. 

Der Freistaat Bayern setzt im Jahr 2017 die Förderung der Sportvereine in Form der Vereinspauschale fort. Die aktuellen Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern sind mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft getreten. Die Sportförderrichtlinien werden dann rückwirkend zum 01. Januar in Kraft treten. Sie werden voraussichtlich im Januar bekannt gemacht.

Das Landratsamt Tirschenreuth weist darauf hin, dass die Vereine ihre Anträge mit den gültigen Original-Übungsleiterlizenzen bis spätestens 1. März 2017 einreichen müssen. Nähere Auskünfte erteilt die Sachbearbeiterin Rita Wildenrother am Landratsamt unter der Telefonnummer 09631/88-378.

Das Antragsformular sowie die Erläuterungen zum Antrag sind über die Homepage des Landratsamtes Tirschenreuth abrufbar www.kreis-tir.de/verwaltung-organisation/fachbereiche/soziales- ehrenamt/vereinsfoerderung/ oder direkt beim Landratsamt erhältlich.

Über die Förderung informiert auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ausführlich auf seiner Homepage unter www.stmi.bayern.de/sug/sport/breitensport/foerderungvereine.

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