Abgefrackt: Klage gegen Thightgasfracking und Erprobungsbohrungen

Weiden. Fracking ist in Deutschland schon lange ein umstrittenes Thema. Nachdem 2016 dafür eine Regelung vom Bundestag eingeführt wurde, geben sich die Mitglieder des Abgefrackt Bündnisses noch lange nicht mit dieser Maßnahme zufrieden. 

Lindner Hausner Fracking

Zwar wurde Fracking in Schiefer-, Ton, Mergel- oder Kohleflözgestein in Deutschland verboten, so enthält das neue Frackingregelungspaket jedoch ein paar Ausnahmen. Sogenanntes Tightgasfracking und Erprobungsbohrungen sind immer noch erlaubt. Das Abgefrackt Bündnis Weidener Becken will das aber nicht zulassen. Es sieht es für nötig, einen Plan zu erstellen und hofft auf Bürgerbeteiligung. Mithilfe der Unterstützung der Aarhus Konvention Initiative reicht das Bündnis nun eine Klage ein. Im Folgenden nimmt es zu diesem Thema Stellung:

“Das Gesetz:

Das inkraftgetretene Frackingregelungspaket erlaubt Tightgasfracking und ermöglicht vier Erprobungsbohrungen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohle-Flözgestein. Der Bundestag entscheidet 2021 erneut über Fracking.

Weidener Becken:

Die Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken scheint vom Tisch, von einem Antrag auf Lizenzverlängerung oder einem Neuantrag ist nach wie vor nichts bekannt. Durch die Vergabe der Aufsuchungslizenz für das Weidener Becken mussten wir uns in der Region mit dem Thema Fracking beschäftigen, jedoch sehen wir es nicht nur als regionale Aufgabe, sondern als grundsätzliche Aufgabe an, sich für den Schutz vor dessen Auswirkungen einzusetzen. Wir wollen vor Fracking geschützt sein, und dies kann uns nur ein komplettes Frackingverbot bringen.

Erprobungsbohrungen:

Presseberichte, dass kein Bundesland einer Erprobungsbohrung zustimmen will, beruhigen allgemein. Zweifel ist jedoch angesagt. Welche rechtliche Verbindlichkeit haben diese Versprechungen? Wie sieht es nach den Wahlen damit aus? Wie wird der Bundestag 2021 entscheiden?

Wer es genau betrachtet stellt fest, dieses Gesetz reicht einfach nicht aus.

Was es braucht ist: Ein Plan und echte Bürgerbeteiligung

Wir sehen es als erforderlich einen Plan, ein Programm zur Öl- Gasförderung in Deutschland unter Beteiligung der Bürgerinnen inklusive des Zugangs zu Gerichten, wenn noch alle Optionen offen sind, zu erstellen. Die im Auftrag der Aarhus Konvention Initiative von Frau Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen verfasste Stellungnahme zum Umweltrechtsbehelfsgesetz beschreibt die Gesetzesverstöße bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dass es eine Korrektur geben wird, davon können wir aber aufgrund der wieder nicht ausreichenden Änderung des Umweltrechtsbehelfsgesetzes nicht ausgehen. Deutschland musste wegen eines EUGH-Urteils nachbessern, die Aarhus Konvention war nicht ausreichend umgesetzt worden. Im Falle eines Vertragsverletzungsverfahrens drohen hohe Geldstrafen. Deshalb will Abgefrackt als Partner der Aarhus Konvention Initiative nun die Umsetzung unserer Forderungen mit der Beschwerde vor der UN in Genf erwirken.

Fracking-Klage – www.aarhus-konvention-initiative.de

Brigitte Artmann, Sprecherin und Klägerin der Aarhus Konvention Initiative, sagt zum Sachstand und zu den Aussichten: „Die Aarhus Konvention Initiative wird nun die Beschwerde gegen das Fracking-Gesetz einreichen, sobald das Gutachten des Ökobüro Wien final fertig gestellt ist. Da ich weiß, auf welch hohem Niveau die Rechtsberater des Ökobüro Wien und unsere Rechtsanwältin arbeiten, sehe ich sowohl der Fracking-Beschwerde als auch der Beschwerde gegen das Umweltrechtsbehelfsgesetz gelassen und mit Freude entgegen“.

Artmann hat die Beschwerden gegen Hinkley Point C und Temelin gewonnen. Es wird einen gesonderten Rechtshilfefonds für nötige Klagen vor Gerichten geben, falls die betroffenen Staaten Großbritannien, Deutschland und Tschechien nicht freiwillig reagieren werden. Erst vor Kurzem hat die Aarhus Konvention Initiative eine neue Beschwerde wegen der Laufzeitverlängerung des 30 Jahre alten tschechischen Atomkraftwerk Dukovany vor dem Aarhus Komitee zusammen mit NGO aus Österreich und Tschechien eingereicht.”

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