Mikrozensus 2017: 60.000 Bayern werden befragt

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Wie jedes Jahr wird beim Mikrozensus ein Prozent der deutschen Bevölkerung über ihre wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Lage befragt. Die daraus entstehenden Statistiken bilden die Grundlage für viele gesetzliche und politische Entscheidungen. Daher ist es besonders wichtig, dass die zufällig ausgewählten Haushalte an den Umfragen teilnehmen. Auch Menschen aus der nördlichen Oberpfalz könnten befragt werden.

Im Jahr 2017 findet in ganz Deutschland wieder der Mikrozensus statt. Das ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung. Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere der Haushalte und Familien, ermittelt. Der Mikrozensus 2017 enthält außerdem Fragen zur Gesundheit, der Körpergröße und dem -gewicht sowie zu den Rauchgewohnheiten. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern werden demnach, bei rund 60.000 Haushalten, die zufällig ausgewählt werden, wöchentlich mehr als 1.000 Haushalte befragt. Das Verfahren ist aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig und hält die Belastung der Bürger in Grenzen.

Teilnahme ist Pflicht

Um jedoch die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht, und zwar für bis zu vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind natürlich umfassend gewährleistet. Die Interviewer und Interviewerinnen kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamt. Auch sie sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an das Landesamt einzusenden.

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