Gartenabfallsammlung beginnt: Eigenkompostierer dürfen kein Gras und Laub bringen

Neustadt/WN. Im Landkreis werden ab sofort die Sammelcontainer für Gartenabfälle aufgestellt und die Sammelplätze zur Anlieferung des Grüngutes geöffnet. An 71 Sammelstellen wird bis Mitte November zerkleinerter Astschnitt, Gras, Laub und Strauchschnitt erfasst. Mit der Verwertung der Gartenabfälle hat der Landkreis ein Kompostwerk beauftragt, die Gemeinden stellen jeweils die Sammelcontainer und Sammelplätze zur Verfügung.

Grüngutcontainer Landkreis Neustadt
Überall im Landkreis sind ab sofort Grüngutcontainer aufgestellt.

Aus den Gartenabfällen wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen deshalb nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Eigenkompostierer dürfen keine Gartenabfälle wie Laub, Grasschnitt und ähnliches anliefern. Von Grundstücken, für die eine Gebührenermäßigung wegen Eigenkompostierung in Anspruch genommen wird, können nur große Äste und Sträucher abgegeben werden. Gewerbliche Anlieferungen von Hausmeisterdiensten und Gartenservicebetrieben sind nicht gestattet. Die Grüngutanlieferung wird vom Landratsamt stichprobenartig überprüft. Bei Fragen zur Grüngutsammlung gibt Abfallberater Peter Hägler, Bürgertelefon (09602) 793530 gerne Auskunft.

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