Geflügelpest in tschechischen Betrieben nähe der Grenze ausgebrochen

Tirschenreuth. In je einem Geflügelbestand in Klest (CZ) mit 29.699 Tieren (Enten und Hühner) und in Poustka (CZ) mit 4.984 Tieren (Enten, Hühner und Puten) wurde die hochpathogene aviäre Influenza, Subtyp H5N8 amtlich festgestellt. Um die beiden Seuchenbestände wurden ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Die Beobachtungsgebiete reichen bis nach Deutschland hinein.

Deshalb wird in den betroffenen Gemeinden und  Ortsteilen im Landkreis Tirschenreuth auch ein Beobachtungsgebiet festgelegt – dieses umfasst 15 Ortsteile der Gemeinden Waldsassen und Konnersreuth. Das Landratsamt wird hier an den Hauptzufahrtswegen Schilder mit der Aufschrift „Geflügelpest–Beobachtungsgebiet“ anbringen. Nähere Informationen zu den betroffenen Ortsteilen, sowie zu den im Beobachtungsgebiet geltenden Anordnungen sind der, vom Landratsamt erlassenen Allgemeinverfügung zu entnehmen.

Geflügelpest Karte Landkreis Tirschenreuth
Hauotsächlich der Münchenreuther Wald ist vom Beobachtungsgebiet betroffen Karte: Landratsamt Tierschenreuth

24 Geflügelhalter vom Beobachtungsgebiet betroffen

Nach Feststellung des Veterinäramtes sind im Landkreis Tirschenreuth im Beobachtungsgebiet 24 Geflügelhaltungen mit 701 gemeldeten Tieren betroffen. Die betroffenen Geflügelhaltungen werden vom Veterinäramt kontaktiert. Innerhalb dieser Restriktionszone dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden.

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis die allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten weiterhin gelten. Ein Beobachtungsgebiet und Sperrgebiet gibt es auch schon in der Stadt Weiden und im Landkreis Neustadt/WN. 

Tote Wildvögel beim Veterinäramt melden

Wichtige Informationen zur Vogelgrippe finden Sie auf der Landkreis-Homepage. Hierunter finden Sie auch ein Merkblatt des LGL zur Vermeidung des Eintrages der Geflügelpest in Bestände.

Das Landratsamt-Veterinäramt bittet die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

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