Gleichberechtigung im Job: Frauen verdienen immer noch zu gering

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Der 8. März ist der Internationale Frauentag. Ein Tag, der die Sozialdemokratinnen und -demokraten alljährlich im Kampf für die Gleichstellung der Geschlechter bestärkt. Aber auch die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) engagiert sich dieses Mal für mehr Lohngerechtigkeit. Schließlich verdienen Frauen im Schnitt immer noch um einiges weniger als Männer.

Frau mit Schnauzer
Mit oder ohne – dieser kleine Unterschiedmacht sich noch immer im Portemonnaie bemerkbar. Zum Internationalen Frauentag fordert die Gewerkschaft NGG die Politik auf, ein Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche Tätigkeiten zu garantieren – egal für welches Geschlecht. Foto: Tobias Seifert / NGG

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Davon ist ein Großteil der arbeitenden Frauen weit entfernt. Das gilt auch in Neustadt an der Waldnaab. Nach wie vor liegen die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland um 21 Prozent niedriger als die von Männern. “Frauen bekommen aber nicht nur einen geringeren Stundenlohn”, so NGG-Geschäftsführer Rainer Reißfelder. “Sie arbeiten auch noch überdurchschnittlich oft in prekären Jobs.” So waren nach einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung zuletzt 86 Prozent aller Teilzeit-Beschäftigten im Kreis Neustadt weiblichh.

Und auch bei den Minijobs ist der Frauenanteil dort mit 65 Prozent hoch.

Die Folgen davon bekommen viele Frauen spätestens im Rentenalter zu spüren.

“Weibliche Beschäftigte sind besonders oft von Armutsrenten betroffen und dann auf Stütze vom Staat angewiesen.”, erklärt Reißfelder. Das Modell des männlichen Hauptverdieners sei weiterhin stark verbreitet – und damit die finanzielle Abhängigkeit der Frauen. Die tragen in Deutschland gerade einmal 22,4 Prozent zum Familieneinkommen bei.

Regelung für mehr Lohntransparenz

Für SPD-Bundestagsabgeordnete Marianne Schieder steht fest: “Um die Lohnlücke zu schließen, braucht es gesetzliche Maßnahmen. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf, den Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nach harten Verhandlungen im Koalitionsausschuss vorgelegt hat, jetzt im Parlament beraten.”

Der sieht vor, dass in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten ein Auskunftsanspruch eingeführt wird. Damit erhielten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die eine gleichwertige Tätigkeit haben, bezahlt werden. Ebenso sollen private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert werden, regelmäßig ihre Löhne auf die Einhaltung der Entgeldggleichheit zu überprüfen.

Gesetz greift zu kurz

Für Reißfelder ist das aber nicht genug. “Für den Großteil der Hotels, Gaststätten oder Bäckereien im Kreis Neustadt greift das Gesetz damit zu kurz”, so der Gewerkschafter. Nötig sei stattdessen ein verbrieftes Recht auf die gleiche Bezahlung für die gleiche Tätigkeit.

Mann oder Frau – dieser Unterschied darf in einer modernen Arbeitswelt keine Rolle mehr spielen.

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