Schuleinschreibung an der Grundschule Püchersreuth

Püchersreuth. Am 29. März können Eltern ihre Kinder für das Schuljahr 2017/18 an der Grundschule Püchersreuth anmelden. Hier geht’s zu den wichtigsten Infos rund um die Schulanmeldepflicht. 

Von Tom Kreuzer

Die Schuleinschreibung an der Grundschule Püchersreuth für das Schuljahr 2017/18 findet am Mittwoch, 29.03.2017 um 14.30 Uhr in den Räumen der Grundschule statt. Anzumelden sind alle Kinder, die bis zum 30. September diesen Jahres sechs Jahre alt werden, also spätestens am 30. September 2011 geboren sind.

Ein Kind kann auf Antrag der Erziehungsberechtigten zur Schulaufnahme angemeldet werden, wenn es nach dem 30. September 2011 geboren ist und aufgrund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird. Bei einem Kind, das nach dem 31. Dezember 2017 sechs Jahre alt wird, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Zusammen mit der Geburtsurkunde (Familienstammbuch), der Bestätigung der Teilnahme des Kindes am apparativen Seh- und Hörtest sowie der Bestätigung der Teilnahme an der Früherkennungsuntersuchung U9 oder an der schulärztlichen Untersuchung ist das „Frageblatt zur Schulanmeldung“ mitzubringen. Alleinerziehende müssen eine Sorgerechtsbescheinigung vorlegen.

* Diese Felder sind erforderlich.