Stallpflicht für Geflügel im Landkreis Neustadt/WN besteht weiter

Neustadt/WN. Nachdem jetzt auch im Landkreis Tirschenreuth eine Beobachtungszone eingerichtet wurde, kam auch aus dem benachbarten Landkreis Neustadt erneut eine Meldung wegen Vogelgrippe: Einige Bürger fragen nach, ob die Stallpflicht aufgehoben wurde. 

Im Veterinäramt rufen derzeit vermehrt Bürgerinnen und Bürger an, die „irgendwo“ gehört haben, dass die Stallpflicht für Geflügel zum 01. März aufgehoben worden sei oder schon wieder Hühner im Freien gesehen haben.

Das Staatsministerium erwägt derzeit nach Wissensstand des Landratsamtes jedoch aufgrund der in Bayern anhaltend hohen Anzahl positiver Funde bei Wildvögeln derzeit nicht, die Stallpflicht aufzuheben.

Eine Aufhebung der landesweiten Stallpflicht und des Marktverbots setzt einen deutlichen Rückgang der H5N8-Fallzahlen voraus. Hierfür liefert das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wöchentlich die Zahl an untersuchten Wildvögeln und die Anzahl von H5-Nachweisen. Erst wenn ein rückläufiges Geschehen erkennbar ist, können die Schutzmaßnahmen (landesweite Stallpflicht und Marktverbot) durch das Ministerium angepasst werden. Sobald das der Fall ist, wird das umgehend veröffentlicht.

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