Halloween und Horror-Clowns: “Kein Freibrief für Straftaten”

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Neben Zombies, Hexen und Vampire sind an Halloween auch echte Verbrecher unterwegs. Doch das Fest ist kein Freibrief für Straftaten.

Am Dienstag ist es schon wieder so weit. Wir feiern Halloween. Dieser ursprüngliche keltische Brauch, der vor einigen Jahren auch nach Deutschland kam, wird immer beliebter. In der Nacht ziehen Kinder von Haus zu Haus und fragen nach Süßigkeiten. In ihren Verkleidungen fordern sie von den Bewohner mit dem Spruch “Süßes oder Saures” Süßigkeiten. Doch nicht nur für Kinder hat Halloween einen ganz besonderen Reiz. Viele Jugendliche und Erwachsene schmeißen sich in ihre schaurigen Verkleidungen und feiern auf den zahlreichen Halloweenpartys.

Halloweenstreiche sind keine Kavaliersdelikte

Erinnert ihr euch noch an die “Horror-Clowns” vom letzten Jahr. Es handelte sich hierbei nicht mehr um harmlose Streiche, sondern sie begangen unter den Masken Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Wer die Nacht als Freibrief sieht und ähnliche Taten plant, muss laut Polizei mit Strafanzeigen wegen Nötigung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Körperverletzung rechnen. Die Polizei betont, dass sie alle Fälle konsequent verfolgen wird.

Halloweenstreiche, die das Eigentum oder gar die Gesundheit anderer Menschen gefährden oder schädigen, sind keine Kavaliersdelikte sondern Straftaten.”

Allerheiligen

Auch am Tag darauf gibt es noch einiges zu beachten: Allerheiligen ist ein stiller Tag. Die Vorschriften des Sonn- und Feiertagsgesetzes müssen eingehalten werden, sonst drohen auch hier saftige Strafen.

Uns und der Polizei bleibt nun nicht mehr viel sagen: Wir wünschen allen Geistern, Hexen und allen anderen eine schöne und vor allem friedliche Halloweennacht.

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