Strahlende Gesichter trotz dichtem Nebel: Neu ausgebaute Kreisstraße freigegeben

Pleystein. Die Sonne schaffte es zur Eröffnung zwar nicht durch den dichten Nebel, Anlass für freudestrahlende Gesichter gab es aber trotzdem: Nach etwas mehr als einjähriger Bauzeit ist die neu ausgebaute Kreisstraße NEW 33 zwischen Miesbrunn und Hagendorf offiziell freigegeben. 

Kreisstraße NEW 33 Hagendorf-Miesbrunn freigegeben neu ausgebaut
Die Kreisstraße NEW 33 zwischen Hagendorf und Miesbrunn ist nach Ausbauarbeiten wieder offiziell freigegeben. Bild: Landratsamt Neustadt.

Ein „wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit auf dieser Strecke, aber auch eine wichtige Investition in dringend notwendige Infrastruktur für die Bevölkerung und speziell auch die Wirtschaft in der Region“, unterstrich Landrat Andreas Meier in seiner Ansprache. Er bedankte sich unter anderem bei Hallenbauer Stefan Voit, der mit umfangreichen Investitionen zahlreiche Arbeitsplätze schafft und auch für stabile Gewerbesteuereinnahmen der jeweiligen Standortgemeinden sorge.

Weniger Kosten als erwartet

Der Landkreis lege generell großen Wert auf den Zustand seines Kreisstraßennetzes und nehme dafür auch kontinuierlich einiges an Geld in die Hand, so Meier. Im Fall dieses Ausbauprojekts waren rund 3,36 Millionen Euro Gesamtkosten veranschlagt, die letztlich trotz unerwarteter Herausforderungen wie massivem, felsigem Untergrund, sogar unterschritten werden konnten. Der Freistaat Bayern fördert die Baumaßnahme mit einem Zuschuss in Höhe von 2,1 Millionen Euro, vermeldete Baudirektor Gerhard Kederer vom Staatlichen Bauamt Amberg-Sulzbach, das die Baumaßnahme in bewährter Weise für den Landkreis abgewickelt hat.

Bürgermeisterin Margit Kirzinger aus Waidhaus und ihr Pleysteiner Amtskollege Rainer Rewitzer, auf deren jeweiligem Gemeindegebiet die Straße anteilig verläuft, unterstrichen ebenfalls die Notwendigkeit eines gut ausgebauten und vor allem sicheren Straßen– und Wegenetzes für die Zukunftsfähigkeit ihrer Kommunen. Der besondere Dank des Landrats galt auch den betroffenen Grundstückseigentümern für die Abgabebereitschaft benötigter Flächen.

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