Raketen, Böller und Kracher: Was ist verboten und was nicht?

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Auch in diesem Jahr warnt das Hauptzollamt Regensburg vor illegalen Feuerwerkskörpern. 

Bild (Bundeszollverwaltung) Illegale Feuerwerkskörper
Das Hauptzollamt Regensburg warnt vor dem Kauf von illegalen Silvesterböllern. Bild: Bundeszollverwaltung

Gerade die Zeit kurz vor dem Jahreswechsel nutzen viele, um sich mit Feuerwerkskörpern für Silvester einzudecken. Jedoch stellt der Zoll jedes Jahr, vor allem im Dezember, vermehrt illegale Pyrotechnik sicher, die aus Tschechien oder Polen mitgebracht wird. Daher sollte man einige wichtige Hinweise zum Kauf von Raketen, Böllern und Krachern beachten.

Die Feuerwerkskörper können zu schlimmen Verletzungen, wie zum Beispiel zu Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen. Außerdem muss jeder, der mit nicht zugelassener Pyrotechnik angetroffen wird, mit Geld –oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz rechnen. “Die verbotenen Feuerwerkskörper werden in jedem Fall durch den Zoll beschlagnahmt“, so Karlheinz Englert, Leiter der Kontrolleinheit Verkehrswege Furth im Wald.

Zugelassene Silvesterböller gekennzeichnet

Daher durchlaufen legale Raketen, Böller und Kracher aufwendige Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung – und prüfung (BAM). Die dann zugelassenen Feuerwerkskörper werden mit den entsprechenden CE-Kennzeichen und einer Registriernummer gekennzeichnet.

Nicht nur um Ärger mit dem Zoll zu vermeiden, sondern vor allem zur eigenen Sicherheit, sollte man von illegalen Krachern, Böllern und Raketen die Finger lassen.

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