Start für Grüngutsammlung: Das müsst ihr beachten

Neustadt/WN. Das Landratsamt gibt wieder den Startschuss: Ab 21. März können Gartenabfälle wieder über die Container und Sammelplätze in den Gemeinden entsorgt werden.

Grüngutcontainer Kohlberg
Ab 21. März stehen die Gartenabfallcontainer wieder zur Verfügung. Wer dem Landratsamt mitgeteilt hat, seine Bioabfälle selbst zu kompostieren und deswegen eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhält, kann dort nur größere Äste einwerfen.

Denn ab Montag, den 19.03., kommen die Grüngutcontainer wieder aus ihrem Winterquartier. Bis spätestens zum Mittwoch, den 21. März werden im Landkreis alle 99 Container aufgestellt. Sobald die Grüngutcontainer an den bekannten Standplätzen bereit stehen, können Gartenabfälle wieder dort entsorgt werden. Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit wird in den Kompostwerken Qualitätsgütekompost hergestellt.

Das sollte man beim Entsorgen der Gartenabfälle beachten

Bis Mitte November können Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt gebracht werden. Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur größere holzige Äste einwerfen! Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern, schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Das Landratsamt weist wieder darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühren erhalten, lediglich holzigen Astschnitt einwerfen dürfen. Nur wer Laub und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert, hat Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz. Dies wird 2018 wieder überprüft werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung gibt Peter Hägler, Bürgertelefon (09602) 793530 gerne Auskunft.

* Diese Felder sind erforderlich.