Jetzt abstimmen: Vorschlagsliste für Jugendschöffenwahl

Neustadt/WN. Ab morgen liegt eine Vorschlagsliste für die Jugendschöffenwahlen im Kreisjugendamt in Neustadt/WN aus.

Zur Vorbereitung der Sitzungen der Jugendschöffengerichte und Jugendkammern für die Jahre 2019 bis 2023 werden in diesem Jahr wieder Jugendschöffenwahlen durchgeführt. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neustadt/WN hat in seiner Sitzung am 11. April eine Liste aufgestellt, in der alle Personen aufgeführt sind, die dem Wahlausschuss beim Amtsgericht Weiden zur Wahl als Jugendschöffe vorgeschlagen werden.

Diese Vorschlagsliste liegt ab Montag, dem 16. April, während der üblichen Öffnungszeiten eine Woche lang im Kreisjugendamt in Neustadt/WN, Zacharias-Frank-Str. 14, Zimmernummer D 103 aus.

Einspruch erheben gegen Vorschlagsliste

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamtes mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

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