Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung: Wie Integration gelingt

Weiden. Die Stadt Weiden hat unter dem Titel „Flüchtlinge in Ausbildung und Beschäftigung – was ist möglich und was nicht?“ eine Broschüre herausgebracht. Auf dem achtseitigen Informationsblatt können Unternehmer und Firmeninhaber alles Wissenswerte zu dem Thema nachlesen.

Von Jürgen Wilke 

Integration Arbeitsmarkt Weiden Broschüre Flüchtlinge in Weiden
Martin Jung, Reinhold Gailer, Hermann Hubmann, Julia Lenhart (von links) stellten die Broschüre vor. Bild: J- Wilke.

Rechts-und Sozialdezernenten Hermann Hubmann, Bildungskoordinatorin Julia Lenhart, der Leiter des Ordnungsamts Reinhold Gailer und der Sachbearbeiter der Ausländerbehörde, Martin Jung, stellten die Informationsbroschüre vor. Das Blatt gibt für Arbeitgeber aber auch für Flüchtlinge Antworten auf die Fragen: Sie möchten Flüchtlinge ausbilden oder beschäftigen? Sie fragen sich, wie der Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt geregelt ist oder wie Sie als Arbeitgeber Flüchtlinge gut in Ihr Unternehmen integrieren können? Sie sind Flüchtling und möchten mehr über das deutsche Ausbildungssystem erfahren und durch ein Praktikum oder eine Ausbildung Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen? Ferner werden Ansprechpartner genannt und Begriffsbestimmungen erläutert.

Die Teilhabe am Arbeits- und Erwerbsleben ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Integration der in Deutschland lebenden Flüchtlinge. Dabei sind viele Herausforderungen zu meistern. Es gilt Sprachbarrieren zu überwinden sowie Qualifikationen und Kompetenzen anzuerkennen und bei Bedarf anzupassen. Den Herausforderungen stehen aber auch Potenziale gegenüber. Diese gilt es zu nutzen, um in einer globalisierten Wirtschaft erfolgreich zu bleiben und um die negativen Folgen der demographischen Entwicklung abzufedern.

Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass sich Arbeitgeber bei der Auswahl von Arbeitskräften vorrangig auf diejenigen Flüchtlinge konzentrieren sollen, die nach einem erfolgreich abgeschlossenen Asylverfahren in Deutschland bleiben dürfen. Das sind in Weiden immerhin rund 700 Personen. Während eines laufenden Asylverfahrens ist die Aufnahme der Ausbildung oder einer Arbeit nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Dabei werden unter anderem Identitätsklärung, Sprachkenntnisse, Bleibewahrscheinlichkeit und auch eventuelle Straftaten berücksichtigt.

Asylbewerber und Ausbildung

Bei den etwa 120 abgelehnten Asylbewerbern in Weiden hat die Aufenthaltsbeendigung den Vorrang. Ein Abschiebestopp oder fehlende Identitätspapiere verhindern oftmals eine Abschiebung. Wenn vor der Ablehnung eines Asylantrages bereits eine Ausbildung begonnen wurde, tritt die „3 plus 2-Regelung“ in Kraft. Das bedeutet, im Anschluss an die Ausbildung sind noch zwei Beschäftigungsjahre möglich. Um eine „Ausbildungsduldung“ zu erhalten, müssen die Bewerber – so sagt die Broschüre – „vor der Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ ihre Identität nachgewiesen haben.

Vor der Einstellung noch nicht anerkannter oder abgelehnter Asylbewerber sollte unbedingt Kontakt die Ausländerbehörde kontaktiert werden. In Weiden sind zurzeit etwa 700 Personen als Asylbewerber anerkannt und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 150 Personen durchlaufen das Anerkennungsverfahren und 120 Asylbewerber wurden abgelehnt. Das Informationsblatt liegt bei der Ausländerbehörde aus und kann von den Internetseiten der Stadt heruntergeladen werden.

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