Gastronom wegen Schwarzarbeit verurteilt

Neustadt/WN. Ein Gastronom aus dem Landkreis Neustadt/WN soll über 500.000 Euro Sozialabgaben für sich behalten haben. Das Hauptzollamt Regensburg deckte den Sozialbetrug auf. 

Zoll Symbol
Einen Gastronom aus dem Landkreis Neustadt/WN hat jetzt jede Menge Ärger am Hals. Das Hauptzollamt Regensburg konnte dem Firmenchef Sozialbetrug nachweisen. Bild: Bildungs- und Wissenschaftszentrum der Bundesfinanzverwaltung. 

Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg (Dienstort Weiden) führten dazu, dass der Inhaber zweier Lokale aus dem Landkreis Neustadt/WN vom Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 450 Euro verurteilt wurde. Nähere Angaben macht das Hauptzollamt nicht. Der Gastronom unterließ es in einem Zeitraum von über fünf Jahren in insgesamt 80 Fällen, die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungen anzumelden.

Zum Teil arbeiteten die Beschäftigten ohne die erforderlichen Anmeldungen oder leisteten mehr Arbeitsstunden, als den zuständigen Stellen mitgeteilt wurde. Seiner Verpflichtung, die fälligen Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten kam der Unternehmer jedoch nicht nach. Dadurch sparte sich der Firmeninhaber Sozialabgaben und Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von über 500.000 Euro.

Neben der verhängten Geldstrafe muss der Beschuldigte für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für die Verfahrenskosten aufkommen.

* Diese Felder sind erforderlich.