Finanzielle Unterstützung für Ausbildungsstart

Weiden. Für viele Schulabgänger beginnt mit dem Ausbildungsstart nach den Sommerferien ein neuer Lebensabschnitt. Manche benötigen jetzt eine eigene Bleibe, weil die Wohnung der Eltern zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. Um die dadurch entstandene finanzielle Belastung unter einen Hut zu bekommen, kann man bei der Arbeitsagentur eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. 

Der Antrag dafür sollte jedoch rechtzeitig gestellt werden, da die Leistung frühestens ab dem Monat der Antragstellung gezahlt werden kann. Für eine zügige Bearbeitung müssen die kompletten Unterlagen vorliegen.

Am bequemsten geht die Antragstellung online. Man kann die Unterlagen aber auch telefonisch unter der kostenlosen Service-Nummer 0800-4 5555 00 anfordern oder diese sogar persönlich in der Arbeitsagentur abholen.

Zusatzinformationen zur Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):

Jugendliche sind anspruchsberechtigt, in einer betrieblichen oder außerbetrieblichen Ausbildung, in einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) oder in Maßnahmen zum nachträglichen Erwerb eines Schulabschlusses.

Für schulische Ausbildungen besteht kein Anspruch auf BAB. Dafür kommen gegebenenfalls Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Frage. Interessierte müssen sich dazu an ihre örtliche BAföG-Stelle wenden.

Im Internet kann jeder mittels des BAB-Rechners selbst die mögliche Förderung nachrechnen: www.babrechner.arbeitsagentur.de.

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