Zuverlässig und motiviert: Maba Kante darf bleiben

Windischeschenbach/Neustadt/WN. Maba Kante aus Mali schloss im August seine Schreinerlehre bei der Firma Volante Verkleidungssysteme GmbH erfolgreich ab. Dank der „3+2-2-Regelung wurde dem 19-jährige nun als erstem (ehemaligen) Asylbewerber eine Aufenthaltsgestattung für weitere zwei Jahre erteilt und er kann beim bisherigen Ausbildungsbetrieb in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden.

Maba Kante Aufenthaltsgenehmigung Schreiner
Erich Sperber (links) freut sich, dass sein Betrieb Maba Kante (Mitte) weiter beschäftigen kann. Michael Schiller von der Ausländerbehörde des Landratsamtes (rechts) überreicht ihm die allererste 3+2-Aufenthaltsgestattung im Landkreis. Foto: Landratsamt

Maba Kante reiste Anfang 2015 als „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ aus Afrika nach Deutschland ein und konnte bei einer Familie in Windischeschenbach wohnen. Diese Familie engagierte sich auch mit, für ihren Schützling einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Erich Sperber, Geschäftsführer der Volante Verkleidungssysteme GmbH war nicht zuletzt wegen der positiven Schilderungen der Familie bereit, ihm diese Chance zu geben. Der Betrieb in Neuhaus mit inzwischen 92 Beschäftigten ist stets auf der Suche nach guten Fachkräften und Azubis. Dank Praktika konnte er die Stellen bisher eigentlich auch noch immer besetzen, aber Sperber legt großen Wert auf loyale Mitarbeiter, die zuverlässig sind und selber mitdenken.

Interessiert, zielstrebig und selbstständig

Seine Chance hat der inzwischen 19-Jährige genutzt. Sperber beschreibt Kante als äußerst interessiert, zielstrebig und selbstständig. So habe er aus eigenem Antrieb stets fleißig gelernt, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen und seine Deutschkenntnisse immer weiter zu verbessern. Inzwischen habe er sogar eine eigene kleine Wohnung. Aufgrund der sehr angenehmen Erfahrungen übernimmt Sperber Maba Kante gerne in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.

Aufenthaltsgenehmigung dank Engagement

Möglich ist dies nach der „3+2“-Regelung, die seit Oktober 2016 in Kraft ist. Michael Schiller, Leiter des Ausländeramtes des Landratsamts Neustadt, erläutert dabei den rechtlichen Hintergrund: Nach der „3+2“-Regelung kann nach dem erfolgreichen Abschließen einer bis zu 3-Jährigen Ausbildung eine Aufenthaltsgestattung erteilt werden, die zunächst auf zwei Jahre befristet ist. Diese kann gegebenenfalls verlängert werden, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Insbesondere sind dies der gesicherte Lebensunterhalt und kein Vorliegen eines Ausweisungsinteresses auf Grund begangener Straftaten.

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