Bayerisches Teilhabergesetz hilft Menschen in Not

Weiden/Neustadt/WN/Tirschenreuth. Nach dem neuen bayerischen Teilhabergesetz ist der Bezirk Oberpfalz seit dem 1. März 2018 zuständig für alle finanziellen Leistungen in der Hilfe zur Pflege sowie in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung.

Von Jürgen Wilke

Bayerisches Teilhabergesetz – Beratungsstellen
Die Verantwortlichen freuen sich, betroffenen Menschen zukünftig zu helfen. Sitzend von links: Kurt Seggewiß, Franz Löffler, Lothar Höher, Dr. Benedikt Schreiner; Stehend von links: Hermann Hubmann, Sabine Dippold, Carolin Hecht, Ekkehard Gauglitz

Der Bezirk Oberpfalz ist Träger der überörtlichen Sozialhilfe und steht mit seinen Beratungsstellen Menschen mit Behinderung und pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen oder Betreuern beratend zur Seite.

Um umfassend und passend auf die jeweilige konkrete Situation des betroffenen Menschen einzugehen, wird der Bezirk Oberpfalz sein Beratungsangebot in der gesamten Oberpfalz durch Sprechstunden verbessern. Bezirkstagspräsident Franz Löffler, sein Stellvertreter Lothar Höher und der Leiter der Sozialverwaltung, Dr. Benedikt Schreiner, stellten das Gesetz und die beiden Mitarbeiter der zukünftigen Beratungsstellen vor. Dies sind Carolin Hecht und Ekkehard Gauglitz.

Bayerisches Teilhabergesetz – Beratungsstellen
Der Leiter der Sozialverwaltung, Dr. Benedikt Schreiner (links), stellte die beiden Mitarbeiter der zukünftigen Beratungsstellen, Carolin Hecht und Ekkehard Gauglitz, vor.

Klare Verteilung der Zuständigkeiten

Von Seiten der Stadt Weiden nahmen Rechts- und Sozialdezernent Hermann Hubmann und Sabine Dippold vom Amt für wirtschaftliche Hilfen an der Präsentation der neuen Beratungsstellen teil. Franz Löffler betonte, dass vor der Gesetzesänderung der Bezirk Oberpfalz für stationäre Hilfen wie etwa in Pflege- und Altenheimen verantwortlich gewesen war und für ambulante Hilfen, wie beim Betreuten Wohnen, hingegen die Landkreise und kreisfreien Städte.

Der Bezirkstagspräsident bezeichnet es als segensreiche Entscheidung, dass nun die Zuständigkeiten einheitlich beim Bezirk liegen. Denn dadurch entfallen mitunter finanzielle Interessenkonflikte. Die Herausforderung des Bezirks bestehe nun darin, umfassend auf die jeweilige Situation des Einzelnen einzugehen und ihm das richtige Angebot zu erläutern und zukommen zu lassen. Menschen können aus vielerlei Gründen pflegebedürftig werden. Franz Löffler sagt dazu:

In unserer konsumorientierten Gesellschaft ist es äußerst wichtig, dass auch dieser Lebensabschnitt der Hilfsbedürftigkeit möglichst heimatnah und unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse bewältigt werden kann.

OB Kurt Seggewiß fügt hinzu, dass zu diesem Zweck auch die Pflegekassen mit an Bord geholt werden. Außerdem arbeiteten Sozialamt und der Bezirk Oberpfalz eng zusammen, so OB Seggewiß. Carolin Hecht und Ekkehard Gauglitz versicherten, dass in den Beratungsstellen individuelle und vertrauliche Beratungen auf dem Programm stehen. Angeboten werden unter anderem Informationen und Erstberatung über dargestellte Sozialhilfearten, Antragstellungen und Fragen zur Unterhaltspflicht.

Persönliche Beratung vor Ort

Die Beratungen finden nach Vereinbarung bei der Beratungsstelle des Bezirks statt. Unter der Telefonnummer 0941 / 91 00 21 60 oder per E-Mail erfahren Interessenten Näheres. Dabei sollen die Ratsuchenden vor Ort immer denselben Ansprechpartner haben.

Betroffene sollten das neue Beratungsangebot unbedingt frühzeitig nutzen, um die finanzielle Unterstützung, die ihnen nach den Sozialgesetzen zusteht, auch in Anspruch zu nehmen,

betont Franz Löffler. Der einmal pro Woche stattfindende Beratungsdienst soll dabei in das jeweilige örtliche Netzwerk der Städte eingebunden werden. Bei Bedarf sind auch Einzelberatungen bei Hausbesuchen und in Einrichtungen möglich.

Bayerisches Teilhabergesetz – Beratungsstellen
Kurt Seggewiß, Franz Löffler und Lothar Höher (von links) stellen die ersten Beratungsstellen in der Oberpfalz vor.

Bilder: Jürgen Wilke

[box]Die ersten Beratungsstellen entstehen in Weiden und in Cham. Alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte folgen Ende diesen und Anfang nächsten Jahres. Carolin Hecht wird für die Städte und Landkreise Regensburg, Amberg, Neumarkt und Weiden zuständig sein. Ekkehard Gauglitz übernimmt die Landkreise Cham, Schwandorf, Neustadt/WN und Tirschenreuth. In Weiden finden die Beratungstermine im Neuen Rathaus im Ratsstüberl im zweiten Obergeschoss statt. Für dieses Jahr sind Termine am 7. und 27. November, sowie für den 5. und 20. Dezember vorgesehen, jeweils von 9 bis 12 Uhr.[/box]

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