3 Millionen Euro für den Landkreis Tirschenreuth
Tirschenreuth. Der Freistaat unterstützt seine strukturschwachen Kommunen im ländlichen Raum tatkräftig. Bayernweit erhalten 141 Kommunen über 144 Millionen Euro an Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen. Auch der Landkreis Tirschenreuth und zehn seiner Kommunen waren mit dabei. Landrat Wolfgang Lippert und die jeweiligen Bürgermeister aus dem Landkreis reisten nach Nürnberg und nahmen die Zuweisungsbescheide entgegen.
Von den Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen profitieren sowohl Landkreise als auch Städte und Gemeinden. „Ein starkes Signal für finanzschwache Kommunen zur Stabilisierung ihrer Haushalte. Die Mittel sind Teil des Kommunalen Finanzausgleichs im Freistaat, der 2018 ein Rekordvolumen von über 9,5 Milliarden Euro erreicht.
Auch in diesem Jahr geht jeder vierte Euro aus dem bayerischen Staatshaushalt an Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke. Dadurch unterstützt der Freistaat seine Kommunen so tatkräftig wie noch nie“, stellte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Übergabe der Bescheide an die Vertreter der Kommunen in Nürnberg fest.
Über 36 Millionen Euro gehen in die Oberpfalz
Nach Oberfranken gehen rund 59 Millionen Euro, in die Oberpfalz über 36 Millionen Euro und nach Unterfranken über 23 Millionen Euro. Niederbayern freut sich über fast 20 Millionen Euro, Mittelfranken über 3 Millionen Euro und Oberbayern über 1 Million Euro. Schwaben erhält noch 600.000 Euro.
Die Stabilisierungshilfen sollen besonders strukturschwache Kommunen bei der Stärkung ihrer Haushalte unterstützen und Handlungsspielräume eröffnen. Stabilisierungshilfen können bewilligt werden, wenn eine Strukturschwäche bzw. eine besonders stark rückläufige Bevölkerungsentwicklung sowie eine unverschuldete finanzielle Härte vorliegen.
Hilfen bei besonderen Bedarfslagen länger möglich
Außerdem müssen die Kommunen einen nachhaltigen Konsolidierungswillen unter Beweis stellen. Ziel ist, strukturschwache und stärkungswillige Kommunen beim Abbau ihrer überdurchschnittlichen Verschuldung besonders zu unterstützen.
Seit 2014 kann ein Anteil der Stabilisierungshilfe auch für Investitionen in die gemeindliche Grundausstattung verwendet werden. Kommunen können damit im Rahmen ihrer Haushaltskonsolidierung unumgängliche investive Ausgaben bestreiten. Bei Vorliegen einer besonderen Bedarfslage können Kommunen Stabilisierungshilfen auch über einen längeren Zeitraum als fünf Jahre erhalten.
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