Widerspruch gegen Datenübermittlung einlegen

Weiden. Jeder kennt sie, jeder ließt sie, aber nicht jeder möchte auch selbst bei Alters- und Ehejubiläen in der Presse erscheinen. Jetzt könnt ihr Widerspruch gegen eine Datenübermittlung durch die Meldebehörde einlegen. 

Zeitung, Handy, Brille Symbolbild
Nicht jeder möchte selbst bei Alters- und Ehejubiläen in der Presse erscheinen. Jetzt könnt ihr Widerspruch gegen eine Datenübermittlung einlegen.

Presse und Rundfunk können nach geltendem Melderecht Daten zu Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erhalten. Neben dem Familiennamen, Vornamen, akademischen Grad und der Anschrift werden Tag und Art des Jubiläums zur Veröffentlichung übermittelt. Nachdem die Medien regelmäßig über Onlineangebote verfügen, ist mit einer Veröffentlichung auch im Internet zu rechnen.

Bei Altersjubiläen erfolgt eine solche Datenübermittlung in Weiden zum 80., 85., 90., 95.,100. und jedem darauf folgenden Geburtstag. Bei Ehejubiläen werden die Daten ab dem 50. Hochzeitstag und nach jeweils weiteren vollen fünf Jahren übermittelt. Ab dem 75. Hochzeitstag erfolgt die Bereitstellung dann jedes Jahr.

Widerspruch ist schriftlich einzureichen

Wer einer Datenübermittlung widersprechen möchte, kann schriftlich oder per Telefax (Fax 0961/81-3319) eine entsprechende Mitteilung an die Stadt Weiden einsenden. Ein entsprechender Antrag ist auch im Rathaus-Serviceportal im Internet unter www.weiden.de verfügbar und kann dort ausgedruckt werden. Der Widerspruch muss dann nur noch unterschrieben an die Stadt gesandt werden. Per E-Mail oder telefonisch eingehende Widersprüche sind unwirksam.

Ein Widerspruch gegen die Datenübermittlung ist von keinen Voraussetzungen abhängig und braucht nicht begründet werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gelten grundsätzlich unbefristet weiter und müssen nicht erneuert werden. Ausnahme: Ihr seid erneut zugezogen.

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