Auf die Bäume, fertig, Schnitt!

Parkstein. Der Bauhof kommt derzeit hoch hinaus. Die Mitarbeiter sind neben Räum- und Streuarbeiten zurzeit auch mit dem Gehölzschnitt beschäftigt. 

Die kalte Jahreszeit ist auch die Zeit, in der Bäume, Sträucher und Hecken geschnitten werden. Laut Landesbund für Vogelschutz in Bayern sind solche Arbeiten in der sogenannten “Vogelschutzzeit” vom 1. März bis 30. September nämlich untersagt.

Für die schweren und spektakulären Baumschnitte leisten die Baumkletterer Manfred Härtl und Hermann Prölß vom Maschinenring dem Parksteiner Bauhof Unterstützung.

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Bäume im Ort erhalten

Die Naturschutzbehörde legt schon bei der Planung eines neuen Baugebietes “Rückzugsgebiete” für Tiere und Pflanzen fest. Diese Biotopflächen grenzen oft direkt an Wohngebiete, wie z. B. im Baugebiet Grün oder Baugebiet Viehhof. Der Rückschnitt solcher Gehölze kann nur in Ausnahmefällen durch eine Genehmigung der Unteren- bzw. Höheren Naturschutzbehörde erfolgen. “Solche Gehölze stehen unter besonderen Schutz, prägen unseren Ort und schaffen Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Wild-Tierarten”, heißt es von der Marktgemeinde. Nicht zuletzt liefern sie wertvollen Sauerstoff, wirken auf Windgeschwindigkeiten ein, vermindern Lärm, schützen vor intensiver Sonneneinstrahlung und Regen. Heiße, staubige Luft wird durch Verdunstung über die Blätter gekühlt, gefiltert, befeuchtet und bodennah zurückgeführt.

“Unser Ziel ist es, die Gehölzbestände insbesondere die Großbäume im Ort zu erhalten”, teilt die Marktgemeinde Parkstein mit. Jede größere Schnittwunde birgt für den Baum ein erhöhtes Risiko einer Pilzinfektion und macht ihn anfälliger für Schädlinge und Krankheiten. Er verliert seine Vitalität und wird somit nach und nach zum Problembaum, der die Sicherheit durch zum Beispiel herabstürzendes Totholz gefährdet. Einen solchen Baum zu erhalten ist sehr zeitintensiv und teuer. Weißt ein Baum bereits Schäden auf, werden diese im Zuge der Baumkontrolle festgehalten und je nach Dringlichkeit beseitigt.

Im folgenden, ein kurzer Einblick darüber, was wie oft geschnitten wird:Zu beachten gilt hier, dass diese Gehözbestände nicht als Biotop kartiert sind oder bereits eine Genehmigung von der zuständigen Naturschutzbehörde vorliegt.

  • Einmal im Jahr: Sträucher im Straßenbegleitgrün, zum Beispiel Weidener Str Heckenelemente und Ziersträucher im Friedhof Aussichtsplattform am Basaltkegel Obstbäume zum Beispiel im Schlossgarten und neben den Fuß- und Radweg an der Scharlmühlstraße
  • Alle 3 Jahre: Feldhecken, z. B. unterhalb von Veilchen- und Rosenweg, Grünthal Bäume im Straßenbegleitgrün

Hinweis: Eigenmächtige Kappungen an Straßenbäumen werden mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet – wenn sie nicht von der Naturschutzbehörde genehmigt wurden. Diese Genehmigung kann als Eigentümer nur der Markt Parkstein bewirken und sie wird nur dann erteilt, wenn die Verkehrssicherheit der Bäume beeinträchtigt ist.  [/box]

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