Großeinsatz in Weiden: Person mit Waffe gesichtet

Weiden. Ein Großeinsatz der Polizei Weiden heute in den Mittagsstunden entpuppte sich als „weniger schlimm als zunächst angenommen“. Der Grund ist offenbar beim „schulfreien Tag“ zu suchen. Dennoch konnte die Polizei dank des Einsatzes ein anderes Verbrechen aufklären. 

Alles fing an, als in den Mittagsstunden ein Passant mitteilte, dass er gesehen habe, wie sich eine Person aus dem Fenster eines Anwesens in der Johannisstraße lehnte. In der Hand hatte die Person, deutlich sichtbar, eine Waffe.

Über die Beschaffenheit der Waffe – ob es sich um eine „scharfe Waffe“ oder eventuell nur um eine Spielzeugwaffe handelt – konnte zunächst nicht geklärt werden. Dementsprechend wurde ein Großeinsatz ausgelöst. Unzählige Polizisten aus Weiden und Umgebung waren in den Einsatz eingebunden.

Polizei stürmt Wohnung

Rasch konnte die Wohnung lokalisiert und die Bewohner namentlich festgestellt werden. Und kurz nach Mittag stürmten Spezialkräfte der Weidener Polizei dann die Wohnung. Personen konnten zunächst nicht angetroffen werden. Jedoch fanden die Beamten besagte Waffe. Und zur Beruhigung aller stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine – einer echten Waffe täuschend ähnlich sehende – Soft-Air Waffe handelte.

Der Inhaber der Wohnung, der wenig später hinzustieß, brachte Klarheit in die Vorfälle. Offenbar hatten seine beiden Kinder, 12 und 13 Jahre alt, während des schulfreien Tages eine Art „Räuber und Gendarm“ gespielt. Hier kam auch die Waffe zum Einsatz.

Die Familie wird demnächst noch einmal bei der Polizeidienststelle vorstellig werden. Ob ahndungswürdiges Verhalten vorliegt, wird noch geklärt. Unterm Strich handelt es sich aber um Kinder beim Spielen von „Räuber und Gendarm“.

Weitere Straftat entdeckt

Einen weiteren Erfolg erbrachte der Einsatz in dem Anwesen. Beamte, die das Treppenhaus während des Einsatzes sicherten, stieg plötzlich „komischer Geruch“ in die Nase. Als die betreffende Wohnung betreten wurde, fanden die Ordnungshüter noch eine kleinere Menge an Betäubungsmitteln bei dem Wohnungsnehmer. Er darf sich demnächst wegen des illegalen Besitzes von Betäubungsmitteln vor dem Staatsanwalt verantworten.

* Diese Felder sind erforderlich.