Grüngutsammlung beginnt Mittwoch

Neustadt/WN. Die Erfassung der Gartenabfälle über die Container und Sammelplätze in den Gemeinden beginnt offiziell am 20. März 2019. Bis voraussichtlich Mitte November können dann Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt gebracht werden. Wer für die Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf nur sperrige Gartenabfälle einwerfen!

Grüngutcontainer Landkreis Neustadt
Ab Montag werden die Grüngutcontainer im Landkreis wieder aufgestellt. (Bild: Archiv).

Ab Montag stellt der Landkreis die Grüngutcontainer wieder auf. Bis spätestens zum Mittwoch (20. März) werden im Landkreis alle 78 Container aufgestellt sein. “Sobald die Grüngutcontainer an den bekannten Standplätzen bereit stehen, kann mit der Befüllung begonnen werden”, heißt es seitens des Landratsamtes in Neustadt.

Was darf in Container?

Aus den Gartenabfällen der warmen Jahreszeit stellen Kompostwerke Qualitätsgütekompost her. Kunststoffbeutel, Kehricht, Sägemehl dürfen nicht in den Containern landen. Es soll ausgeschlossen werden, dass Reste von Holzschutzmitteln, Steinchen und Zigarettenkippen die Qualität des Kompostes verschlechtern. Schließlich soll der ausgereifte Kompost in Pflanzungen Verwendung finden.

Wer darf in Gründeponie Abfälle entsorgen?

Nur wer die volle Abfallgebühr bezahlt, kann neben der Biotonne auch die Gartenabfallcontainer im vollen Umfang nutzen und sämtliche Gartenabfälle einwerfen. Wer dagegen wegen Eigenkompostierung eine Ermäßigung auf die Abfallgebühr erhält, darf in die Gartenabfallcontainer lediglich sperrigen Gartenabfall wie z.B. holzigen Astschnitt einwerfen. Einen Anspruch auf den reduzierten Gebührensatz hat nur, wer Laub, Hecken- und Grasschnitt vollständig selbst kompostiert.

Dies wird auch 2019 wieder überprüft werden. Bei Verstößen wird ein Bußgeld verhängt. Größere Äste sind nur zerkleinert in die Sammelcontainer zu geben, um das ganze Volumen der Behälter nutzen zu können. Bei Fragen zur Grüngutsammlung und Kompostierung geben Bernhard Götz (Telefon 09602 – 79 3550) und Peter Hägler (Telefon 09602 – 79 3530) gerne Auskunft.

* Diese Felder sind erforderlich.