Inklusion und Wahlrecht: Lebenshilfe fordert schnelle Umsetzung!

Irchenrieth/Tirschenreuth. Psychisch kranke und behinderte Menschen dürfen nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden. Das entschied am 21.02.2019 das Bundesverfassungsgericht. Aktuell dürfen rund 80.000 Menschen nicht an Europa- oder Bundestagswahlen teilnehmen. Die Lebenshilfe in der Oberpfalz fordern eine schnelle Umsetzung des Urteils. 

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Physisch kranke und behinderte Menschen sollen wählen dürfen – das Urteil sollte nach Meinung der sieben Oberpfälzer Lebenshilfen Vereinigungen Amberg, Cham, Irchenrieth, Neumarkt, Regensburg, Schwandorf und Tirschenreuth schnell umgesetzt werden.

Schon bei den Europawahlen Ende Mail muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts seinen Niederschlag finden. Diese Forderung erheben die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Oberpfälzer Lebenshilfeorganisationen bei ihrer jüngsten Tagung in Regensburg. “Das Urteil war längst überfällig, die Behindertenorganisationen haben die Politik schon länger zu einer Neuregelung gedrängt”, so der Sprecher der Oberpfälzer Lebenshilfen Berthold Kellner. “Der bisherige Ausschluss vom Wahlrecht bei Betreuuung in allen Angelegenheiten ist verfassungswidrig und diskriminierend.”

Die Korrektur für Bundestags- und Europawahlen müsse jetzt in der Koalition möglichst schnell erfolgen und dürfe nicht an Details scheitern. Manche Bundesländer hätten für die landeseigenen Wahlgesetze bereits grundgesetzkonforme Regelungen.

Grundgesetz Geltung verschaffen

Das Bundesverfassungsgericht kippte jetzt ein Gesetz, das über 80.000 Wahlberechtigen in der Bundesrepublik bisher ein Bürgerrecht verwehrte. Einer der Beschwerdeführer war die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Spätestens seit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechts-Konvention 2007 hätte die deutsche Politik von sich aus reagieren müssen, so die Obepfälzer Organisationen. Es sei kein Ruhmesblatt, wenn jetzt die “Hüter der Verfassung” zwölf Jahre später die Allgemeinheit der Wahl und den Gleichheitsgrundsatz durchsetzen und dem Grundgesetz Geltung verschaffen mussten. Unverständlich bleibt überdies, dass es schon länger eine Mehrheit für eine Gesetzesänderung gebe, aus politischen Gründen allerdings bisher kein interfraktioneller Gesetzesentwurf vorgelegt wurde.

Nachbarländer wie Österreich oder Niederlande haben hier den demokratischen Grundgesetzen längst Rechnung getragen. Die Argumente für das Urteil lagen auf der Hand: Ein pauschaler Ausschluss ist Willkür, da viele andere Menschen ohne rechtlichen Betreuer sich in einer ähnlichen Situation befinden wie Personen mit Betreuer. Und abgesehen von dieser Betreuungssituation werde bei keinem Wahlberechtigen die Wahlfähigkeit angezweifelt. Dass in Bayern die Ausschlüsse 26-mal so hoch waren wie zum Beispiel in Bremen ist eine weitere Skurrilität der bisherigen Regelungen.

Lebenshilfe bleibt dran

“Wir freuen uns über das Urteil”, sagt Berhold Kellner, Barrieren bei der Ausübung des Wahlrechts müssten jetzt beseitigt werden. Dazu brauche man zum Beispiel alle Informationen der politischen Parteien in Leichter Sprache. Es gelte auch in der Politischen Bildung entsprechende inkludierende Konzepte zu entwickeln. Kellner weiter. “Wir möchten die neuen Chancen nutzen. Wo wir Kontakte haben, wollen wir individuelle Unterstützungsmaßnahmen anbieten, um die rechtliche Handlungsfähigkeit der Personen herzustellen. Wir werden als Lebenshilfe dafür alle Anstrengungen unternehmen”.

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