“Unverschämtheit statt Rechtssicherheit”

Weiden. „Von wegen Rechtssicherheit – richtig wäre bodenlose Unverschämtheit.“ – Dies ist der erste Kommentar der Stadtkämmerin der Stadt Weiden zum angekündigten Gesetzentwurf zur Erhebung der sogenannten „Strebs“, bei der die Gemeinden jetzt für alle Baumaßnahmen an Altstraßen ab 01.01.2018 bis 21.03.2021 auf die Erhebung von Beiträgen verzichten können.

Neues Rathaus Weiden.bmp
Im Rathaus Weiden machen Stadtkämmerin Cornelia Taubmann und Oberbürgermeister Kurt Seggewiß ihrem Ärger Luft. 

Auch Oberbürgermeister Kurt Seggewiß bestätige laut Pressemitteilung der Stadt Weiden die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände (Gemeindetagspräsident Brandl: „Das ist eine ganz fiese Tour von Freien Wählern und CSU“) und unterstreiche, dass jetzt umso mehr ein Keil zwischen die Kommunen in Bayern getrieben werde. „Reiche Gemeinden können es sich leisten auf die Beiträge zu verzichten, Städte in Haushaltskonsolidierung dagegen können nicht darauf verzichten.“ Statt eine saubere landesweite Lösung zu suchen werde die Verantwortung auf die Bürgermeister und Stadträte abgeschoben, die sich ihren Bürgern gegenüber rechtfertigen müssten, warum sie gegebenenfalls nicht auf die Beiträge verzichten.

Stadtkämmerin Cornelia Taubmann werde laut Stadt Weiden den Weidener Stadträten empfehlen, das eingeräumte Ermessen sachgerecht auszuüben. Das heißt mit Blick auf die Stabilisierungshilfen und fortgesetzter Konsolidierung bleibe entweder nur die Straßen nicht auszubauen oder den Ausbau mit Beiträgen abzurechnen. Völlig verfehlt sei  der Rechtfertigungsversuch der Staatsregierung den Gemeinden bei Verzicht auf die Beiträge keine Entschädigungen leisten zu wollen. “Die bereitgestellten 150 Millionen Euro sollen den Wegfall der Straßenausbaubeiträge kompensieren und Härtefälle für die Bürger ausgleichen, sie haben nichts mit der Abrechnung der Altstraßen nach Erschließungsbeitragsrecht zu tun”, heißt es seitens der Stadt Weiden.

Der übliche Weg sich aus der Konnexität (wer anschafft zahlt) davon zu machen, funktioniere nach Auffassung der Kämmerin auch hier wieder, weil: „Wenn wir nicht erheben sind wir selber schuld, der Gesetzgeber verpflichtet uns ja nicht zum Nichterheben“.

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