Demenz- oder Depression – was macht Betreuungsamt?

Grafenwöhr. Demenz- oder Depression-Erkrankungen sind die häufigsten Ursachen, um einen Betreuer zu bestellen. Dieser kümmert sich um die Rechtsgeschäfte und organisiert vorwiegend. Fahrdienste werden jedoch nicht übernommen.

Von Renate Gradl

Berufsbetreuerin Arina Schultes VdK Sozialverband VdK Bayern e.V.1

Berufsbetreuerin Arina Schultes hat die VdK-Mitglieder bei der Jahreshauptversammlung darüber informiert, welche Arbeit ein Betreuer ausübt beziehungsweise wie man einen Betreuer bekommt. Wer seine Rechtsgeschäfte nicht mehr selbst erledigen kann, weil er beispielsweise an Demenz erkrankt ist, kann einen Betreuer bestellen. “Zunächst kommt immer jemand aus der Familie oder ein Freund in Frage, da ein Vertrauensverhältnis besteht”, erklärte Schultes. Wenn dies nicht gegeben ist, kann ein Richter jemand anderen mit der Betreuung beauftragen.

Wer kann Betreuer sein?

Aber: Jeder, der die Hilfsbedürftigkeit einer anderen Person feststellt, kann für diese eine Betreuung beantragen. Neben Angehörigen können das auch Nachbarn oder Ärzte sein. Die Betreuungsstelle (beim Landratsamt) stellt die Betreuungsbedürftigkeit fest. Es gibt ehrenamtliche Betreuer, die bis zu zehn Personen betreuen können. “Es ist ein Irrglaube, dass diese Personen viel Geld dafür bekommen”, so Schultes. Momentan seien es 400 Euro pro Jahr.

“Ein Betreuer kann auch nicht machen, was er will”, stellte Schultes ganz klar heraus. Die Betreuer müssen dem Amtsgericht Rechenschaft ablegen. Den VdK-Mitgliedern legte die Referentin die Patientenverfügung ans Herz, die auf jeden Fall vorliegen sollte. Schultes selbst ist eine Berufsbetreuerin. Zur Zeit sind es 35 Personen, die sie betreut.

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