Franchisenehmer zu zehn Monaten Haft verurteilt

Weiden. In zwei Fällen führten die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg – Dienstsitz Weiden dazu, dass Lokalbetreiber durch das Amtsgericht Regensburg zu Freiheits- oder Geldstrafen verurteilt wurden.

Im ersten Fall unterließ es ein Franchisenehmer aus dem Landkreis Neustadt/WN, der fünf Lokale führte, eine Vielzahl seiner Beschäftigten bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden und die auf die Löhne entfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen fristgerecht abzuführen.

20.000 Euro vorenthalten

In der Folge wurden den Sozialversicherungen Beiträge in Höhe von 20.000 Euro vorenthalten. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Beschuldigten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Für den entstandenen Schaden und die Verfahrenskosten muss der Angeklagte aufkommen.

Auch in Amberg Sozialbetrug aufgedeckt

Im zweiten Fall überführten die Zöllner einen Inhaber eines Lokals aus dem Raum Amberg. Auch hier unterließ es der Unternehmer, seine Angestellten bei den für den Einzug von Sozialabgaben zuständigen Stellen monatlich ordnungsgemäß, unter Angabe der tatsächlichen Bruttolöhne, anzumelden. Die auf diese Löhne entfallenden Beiträge zu den Sozialversicherungen wurden durch den Geschäftsmann nicht fristgerecht entrichtet.

Der Schaden für die Sozialkassen beläuft sich auf rund 13.000 Euro. Das Amtsgericht Regensburg verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 50 Euro, für die vorenthaltenen Beiträge sowie für die Verfahrenskosten muss der Beschuldigte ebenfalls aufkommen.

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