Bodenrichtwerte liegen im Rathaus aus

Weiden. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Weiden hat am 16. Mai 2019 gemäß § 196 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Weiden zum Stichtag 31.12.2018 beschlossen. Die Bodenrichtwerte liegen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Die öffentliche Auslegung ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben und endet am Freitag 02.08.2019. In dieser Zeit können die Bodenrichtwerte während der Rathaus-Öffnungszeiten in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Weiden (Neues Rathaus, Dr.-Pfleger-Str. 15, 92637 Weiden, Zimmer 2.19) eingesehen werden.

Die Geschäftsstelle gibt über diesen Zeitraum hinaus Auskunft über die Bodenrichtwerte. Die Auskunft ist gebührenpflichtig und online erhältlich unter: www.boris-bayern.de Die Gebühr beträgt 25,00 Euro pro Bodenrichtwert und Stichtag.

Darüber hinaus können Auskünfte auch schriftlich, per Fax, persönlich, telefonisch oder per E-Mail an gutachterausschuss@weiden.de gegen eine Gebühr von 35,00 Euro je Bodenrichtwert, auch für ältere Stichtage, bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beantragt werden.

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