Feststellung der Bodenrichtwerte

Neustadt/WN. Der Gutachterausschuss für den Bereich des Landkreises Neustadt an der Waldnaab hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt und festgesetzt. Hierüber wurden Bodenrichtwertlisten sowie Lagepläne mit eingezeichneten Richtwertzonen angefertigt.

Der Bodenrichtwert ist der auf Grund der Kaufpreissammlung zu einem bestimmten Stichtag ermittelte durchschnittliche Lagewert des Bodens. Bodenrichtwerte wurden für baureifes und bebautes Land sowie für landwirtschaftlich genutzte Flächen abgeleitet. Sie haben keine bindende Wirkung, sondern stellen Orientierungswerte dar. Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn die Grundstücke unbebaut wären.

Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, landwirtschaftliche Nutzungsart, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Die Richtwerte umfassen alle Gemeinden und alle Ortsteile des Landkreisgebietes. Ausgenommen hiervon sind lediglich Weiler, Einzelgehöfte, Aussiedlerhöfe und dergleichen.

Die Bodenrichtwerte werden derzeit in den Gemeinden einen Monat lang öffentlich zur Einsichtnahme für interessierte Bürger ausgelegt. Der genaue Zeitraum sowie der Ort werden jeweils von den einzelnen Gemeinden festgelegt und ortsüblich bekannt gegeben. Jedermann kann auch nach diesem Zeitraum von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab unter Tel. 09602 – 79 5030 sowie per Email unter gutachterausschuss@neustadt.de kostenpflichtig Auskünfte über die Bodenrichtwerte bestellen.

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