Elternunterhalt – wer muss im Ernstfall zahlen

Parkstein. Von heute auf morgen wird der Ehepartner oder ein Elternteil pflegebedürftig und muss in ein Heim. Aber wer muss die Kosten für diese stationäre Pflege bezahlen? Alle Fragen zum Thema Elternunterhalt klären wir zusammen mit Tanja Schiffmann – Anwältin für Familienrecht.

Hospitz Pflege Senior Rentner Trösten Trauer
Jetzt schon handeln und im hohen Alter abgesichert sein. Foto: StockSnap auf Pixabay

Solange es nahe stehenden Familienmitgliedern gesundheitlich gut geht, machen sich die meisten Menschen wenige Gedanken darüber, was passieren kann, wenn die eigenen Eltern im fortschreitenden Alter auf Pflegedienste angewiesen sind. Pflege und Unterhalt ist oft ein Tabuthema. Dabei ist es wichtig sich frühzeitig damit auseinandersetzen. Wir haben mit einer Anwältin über Elternunterhalt, Rechte und Pflichten gesprochen.

Elternunterhalt – jetzt vorsorgen

Rede und Antwort steht uns Rechtsanwältin Tanja Schiffmann aus Parkstein. Mit 20 Jahren Berufserfahrung als Anwältin kennt sie sich auf ihrem Gebiet bestens aus. 2011 machte sie sich mit ihrer eigenen Rechtsanwaltskanzlei selbstständig. Neben dem Mietrecht und allgemeinen Zivilrecht liegen ihre Schwerpunkte auf dem Erbrecht, Familienrecht und Vorsorge.

Kanzlei Schiffmann Parkstein Rechtsanwältin Tanja Schiffmann Erbrecht Familienrecht Vorsorge Bild OberpfalzECHO
Die Rechtsanwältin Tanja Schiffmann aus Parkstein klärt zu dem Thema Elternunterhalt auf. Bild: OberpfalzECHO

Rechtsanwältin Tanja Schiffmann klärt im Interview die wichtigsten Fragen zum Elternunterhalt:

OberpfalzECHO: Frau Schiffmann, wann müssen Kinder im Pflegefall für ihre Eltern eintreten?

“Sobald man selbst oder der Ehepartner nicht in der Lage ist für die professionelle Pflege in einem Altenheim aufzukommen, springen die unterhaltspflichtigen Verwandten ein. Und das sind nun mal die eigenen Kinder.”

OberpfalzECHO: Sind neben den Kindern noch weitere Verwandte unterhaltspflichtig?

“Nein. Die Enkelkinder oder gar weitschichtige Verwandte werden hier nicht berücksichtigt.”

OberpfalzECHO: Sind alle Geschwister zu gleichen Teilen verpflichtet für ihre bedürftigen Eltern aufzukommen?

“Die Geschwister sind anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Unterhalt verpflichtet. Das bedeutet, jeder muss über sein Hab und Gut Auskunft geben. Je nach finanzieller Lage wird der zu bezahlende Betrag berechnet. Auch die Konten – ob laufende oder besparte – müssen offen gelegt werden.

Vorsichtig sollten Eltern bei Geldgeschenken sein, denn sofern diese nicht länger als 10 Jahre zurückliegen und nachvollziehbar sind, werden diese zurückgefordert. Je nachdem wie lange das Geschenk zurückliegt, wird der zu zahlende Betrag anteilig berechnet.”

Zerrüttete Familie – gilt Unterhaltspflicht?

OberpfalzECHO: Wie ist die Rechtslage, wenn man keinen Kontakt oder kein gutes Verhältnis zu seinen Eltern hat? 

“Auch wenn das der Fall sein sollte, ist man zuerst einmal seinen Eltern unterhaltspflichtig. Sollten dann schwerwiegende Missbräuche oder Straftaten vorliegen, die vor Gericht bewiesen werden können, kann die Unterhaltspflicht entfallen.”

OberpfalzECHO: Was sollte man tun, wenn ein Schreiben vom Sozialamt im Briefkasten liegt und man dazu aufgefordert wird die Einkommens- und Vermögensverhältnisse offen zu legen?

“Also zuerst einmal ist der Ehepartner oder eben die eigenen Kinder immer zur Auskunft verpflichtet, sobald das Sozialamt auf einen zukommt. Wichtig ist erst mal einen kühlen Kopf zu bewahren und sich nicht von seinen Gefühlen leiten zu lassen. Danach wäre es vom Vorteil, wenn man sich erst einmal mit einem Anwalt – vorzugsweise einem Anwalt für Familienrecht – in Verbindung setzt. Dieser kann einem noch einmal die genaue Rechtslage erklären und dabei helfen wie man am besten seine nächsten Schritte angeht.”

OberpfalzECHO: Ist die Beratung beim Rechtsanwalt mit Kosten verbunden?

“Grundsätzlich ist die Rechtsberatung ab der ersten Stunde kostenpflichtig. In familienrechtlichen Angelegenheiten tritt in der Regel die Rechtsschutzversicherung nicht ein. Manche Versicherungen sind aber kulant und übernehmen die Kosten für die Erstberatung.”

Tipp der Anwältin:

Jeder sollte sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen und bereits früh Vorkehrungen treffen, damit man im hohen Alter im Falle der Fälle keine böse Überraschung erlebt.

* Diese Felder sind erforderlich.