Bau und Förderung von Sportstätten

Weiden. 55 Vereinsvertreter aus der gesamten Oberpfalz informierten sich im Sportheim der DJK Weiden grundlegend über den aktuellen Stand der Förderung von Sportheimbauten. 

„Wir sind überrascht und zufrieden, dass so viele Vereine vor Ort sind“, freute sich BLSV-Bezirksvorsitzender Hermann Müller. „Ein Indiz dafür, dass der Bedarf vorhanden ist.“ Die Info-Veranstaltung zum Thema Sportstättenbau zählt zum Angebot des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) – Bezirk Oberpfalz.

Oberpfalz_BLSV_Info-Veranstaltung zum Sportstättenbau_02
BLSV-Bezirksvorsitzender Hermann Müller (l.), Bezirksgeschäftsführer Thomas Fink (2. v. l.) und Kreisvorsitzender Ernst Werner (2. v. r.) hießen die Sportstätten-Fachleute Holger Langebröker (r.) und Christoph Holzinger (Mitte) bei der DJK Weiden willkommen. Bild: Stephan Landgraf

Neues Förderprogramm

Der Bezirksvorsitzende begrüßte Sportökonom und -fachwirt Holger Langebröker, Leiter für den Sportstättenbau beim BLSV in München, sowie BLSV-Teamleiter Christoph Holzinger. Die beiden hatten in ihrem rund zweistündigen Vortrag, der immer wieder von interessierten Nachfragen der Teilnehmer unterbrochen wurde, zunächst positive Nachrichten parat: „Dank des neuesten staatlichen Förderprogramms des Freistaates Bayern kann der große Investitionsstau bei den bayerischen Vereinen abgebaut werden. Wir behandeln hier Neubauten und Sanierungen gleichberechtigt“, erklärte Langebröker.

Oberpfalz_BLSV_Info-Veranstaltung zum Sportstättenbau_01
Sportökonom und -fachwirt Holger Langebröker, Leiter für den Sportstättenbau beim BLSV in München, informierte 55 Vereine aus der ganzen Oberpfalz über die „Grundlagen zur Förderung im vereinseigenen Sportstättenbau“. Bild: Stefan Landgraf

Weil der Sport eine gute Infrastruktur brauche, werde besonders der Sportstättenbau in finanzschwächeren Kommunen angekurbelt. „Dafür stehen im Doppelhaushalt 2019/2020 zehn Millionen Euro zur Verfügung. Erheblich höhere Fördersätze bis zu 55 Prozent (bisher maximal 20 Prozent) sowie 20 Prozent Darlehen helfen dabei“, so Langebröker. Er skizzierte in seinem Beitrag geltende Richtlinien und zeigte anhand von Beispielen die Unterschiede zwischen Kleinantrag (Förderfähigkeit bis 250.000 Euro), dem Regelantrag (Förderfähigkeit ab 250.000 Euro) und dem Katastrophenfall auf.

Von Sporthallen bis Kunstrasen

Wichtig sei als erster Ansprechpartner der BLSV-Kreis oder die BLSV-Geschäftsstelle in Regensburg, ehe eine Prüfung durch das Ressort Sportstättenbau in München erfolgt. Nur wenn von dort grünes Licht gegeben werde, könne man mit dem Bauen oder Sanieren anfangen. „Wer das nicht beachtet, muss mit schwerwiegenden Folgen rechnen“, wusste der Fachmann.

Als förderfähig werden seiner Aussage nach beispielsweise Sport-, Tennis- und Reithallen bis zu Rasenspielfeldern, Kunstrasenfeldern und Tennisplätze betrachtet. Wer generalsaniert oder einzelne Instandsetzungsmaßnahmen, wie Dachsanierung oder Modernisierung der Heizung, vornimmt, bekomme gleichfalls Geld. Bei allem müsste der Verein aber Bauherr und die Eigentumsverhältnisse geklärt sein.

In der sich anschließenden Beratungsrunde mit Langebröker und Holzinger wurde deutlich, wie viele offene Fragen noch bestehen und welche Probleme die Vereine plagen.

* Diese Felder sind erforderlich.