Neufassung des Wohngeldgesetzes

Tirschenreuth. Das Wohngeldgesetz ist mit Wirkung vom 1. Januar 2020 geändert worden. Die wesentlichen Änderungen liegen in der Erhöhung der anrechenbaren Miet- bzw. Belastungsobergrenze, der Anhebung der Einkommensobergrenzen und der Erhöhung des Schwerbehindertenfreibetrages.

Durch diese Umgestaltung erweitert sich der Kreis der Antragsberechtigten. Für viele Haushalte besteht erstmalig die Möglichkeit Wohngeldantrag zu stellen; diejenigen, die bereits Wohngeld beziehen, erhalten eventuell eine höhere Aus-zahlung.

Die Leistungsverbesserungen werden nach und nach umgesetzt, d.h. die Wohngeldbehörde wird von Amts wegen prüfen, ob sich im Einzelfall aufgrund der neuen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der dann bestehenden Wohn- und Einkommensverhältnisse für die Zeit ab Januar 2020 ein höheres Wohngeld als im Dezember 2019 ergibt. Wenn dies zutrifft, so wird der Differenzbetrag nachgezahlt.

Für weitere Auskünfte bezüglich der Wohngeldänderung steht Ihnen die Wohngeldstelle gerne zur Verfügung. Tel.: 09631/88479, 88393 oder 88350.

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