Jugendschutzgesetz praktisch umsetzen

Mitterteich. Feste gehören zum Vereinsalltag. Aber ausgelassen Feiern und das Jugendschutzgesetz unter einen Hut zu bringen ist oftmals gar nicht so leicht. Veranstalter stehen vor der Herausforderung, alle Verordnungen und Gesetze im Blick zu haben. Doch die Einhaltung der Vorschriften ist wichtig. Wie die Kombination gelingt, stand im Mittelpunkt des Infoabends „Jugendschutz ganz praktisch“. 

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Jugendamt, Gesundheitsamt, Polizei und Sicherheitsdienst informierten über den Jugendschutz auf Festen. Das Interesse an der Veranstaltung im Mehrgenerationenhaus in Mitterteich war groß. Bild: KoJa Tirschenreuth

Der Infoabend von Kreisjugendamt und Gesundheitsamt Tirschenreuth, der Polizeiinspektion Waldsassen sowie des Sicherheitsdienstes Fri-Sec aus Wildenau bot Hilfe für die Umsetzung. Dabei ging es den Veranstaltern um Sensibilisierung und Vorbildfunktion in Bezug auf die Umsetzung des Jugendschutzgesetzes – aber “keinesfalls um Abschreckung”, wie Annika Schobert, Kommunale Jugendpflegerin, betonte. Die Resonanz in Mitterteich war groß: Im Mehrgenerationenhaus war mit über 50 Interessenten jeder Platz besetzt.

Unkenntnis schützt im Ernstfall nicht

Theresia Schwarz vom Gesundheitsamt erläuterte die Auswirkungen des Alkoholkonsums auf die Entwicklung von Jugendlichen. So leide beispielsweise die Gehirnentwicklung beim Alkoholismus in jungen Jahren enorm. Gründe für übermäßigen Alkoholkonsum sind oft daraus erhoffte Wirkungen, zum Beispiel der Abbau von Hemmungen oder die Bedeutung von Alkohol als Statussymbol. Denn Trinkfestigkeit stehe leider häufig für Erwachsensein und Stärke. Gerade deshalb ist gute Vorbereitung und Kenntnis der Gesetzeslage für Organisatoren unerlässlich.

Nicht nur Veranstalter sondern auch Thekenpersonal und eingesetzte Ordner müssen über das Jugendschutzgesetz informiert sein, so Diana Lenz von der Polizeiinspektion Waldsassen: “Das Jugendschutzgesetz ist nicht nur auszuhängen, sondern auch strikt einzuhalten.” Gleiches gilt für die Auflagen der Ordnungsämter und Gemeinden. Bei den Auflagen handele es sich immer um Mindestanforderungen, die bei Veranstaltungen einzuhalten sind.

Tipps für die Umsetzung

Erfahrungsberichte aus der Praxis lieferte Marcus Fritsch vom Sicherheitsdienst “Fri-Sec”. “Es empfiehlt sich, den Barbereich sichtbar abzutrennen und dessen Zugang zu überwachen – und zwar unabhängig etwaiger Auflagen”, berichtete Fritsch. Das Barpersonal müsse volljährig und nüchtern sein. Ehrenamtliche Ordner und Helfer, die mit dem Alkoholausschank betraut sind, sollten in Bezug auf die Eignung immer sehr sorgfältig ausgewählt werden.

Zum Veranstaltungsbereich zählen auch nahe gelegene Parkplätze und das nähere Umfeld – und dieser müsse ebenfalls mit beaufsichtigt werden, informierte Fritsch. Die Verantwortung liege generell beim Veranstalter und den Verantwortlichen selbst. Er gab den Interessierten mit auf den Weg: “Die Planung im Vorfeld und das eingesetzte Personal sind das A und O.”

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