Tanzverbot am Aschermittwoch

Weiden. Am 25. Februar steigt die letzte Faschingsparty: In diesem Zusammenhang will die Stadt Weiden darüber informieren, dass der Aschermittwoch ein sogenannter „stiller Tag“ ist.

Aufgrund des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage vom 21. Mai 1980 (BayRS 1131-3-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. Juli 2013 (GVBl S. 402) sind am Aschermittwoch, den 26. Februar, verboten: Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, wenn der diesem Tage entsprechende ernste Charakter nicht gewahrt ist. Die Beschränkung gilt von 02.00 Uhr bis 24.00 Uhr.

So sind an den „stillen Tagen“ insbesondere der Betrieb von Spielhallen, Wettvermittlungsstellen (Wettbüros), Geld- und Warenspielgeräten in Gaststätten, die diesen Tagen nicht entsprechende Musik in Diskotheken, öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Darbietungen in Nachtlokalen unzulässig.

* Diese Felder sind erforderlich.