Corona-Virus: So greift die Polizei durch

Nordoberpfalz. Seit das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Veranstaltungsverbote und Untersagungen für Betriebe erlassen hat, ist auch die oberpfälzer Polizei angehalten, die Maßnahmen zu kontrollieren. 

Unter anderem gelten neuen Öffnungszeiten für Ladengeschäfte des Einzelhandels und der Gastronomie, grundsätzlich dürfen auch keine Veranstaltungen oder Versammlungen im öffentlichen Raum stattfinden. “Davon betroffen sind sämtliche Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung dienen, wie beispielsweise Spielplätze oder Bäder“, erklärt Franziska Meindl, Polizeikommissarin im Präsidium Oberpfalz. Die Polizei wird die Kontrollen in der gesamten Oberpfalz verstärken, um sicherzustellen, dass die Verbote und Untersagungen eingehalten werden.

Immer wieder werden Polizeibeamte auf Verstöße aufmerksam – 50 waren es am Donnerstag oberpfalzweit: Zum Beispiel halten sich Gaststätten nicht an die Öffnungszeiten oder größere Gruppen treffen sich in der Öffentlichkeit, darunter Studenten und Jugendliche auf Sport-/Spiel- und Fußballplätzen, sowie Grünflächen und Großparkplätzen.

Fokus auf Sicherheit und Schutz

Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung stellt laut Polizei immer den Tatbestand eines Vergehens – also eine Straftat – dar und ist damit schwerwiegender als eine Ordnungswidrigkeit. “Die Kontrollen werden konsequent durchgeführt, allerdings weisen wir darauf hin, dass der Fokus auf der Sicherheit und dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor weiteren Ansteckungen liegt”, teilt die Kommissarin mit.

Auch die Oberpfälzer Polizei appelliert, die Einschränkungen einzuhalten und ernst zu nehmen: “Im Falle einer Nichteinhaltung muss mit Schließungen, einer Strafanzeige und gegebenenfalls auch weiteren polizeilichen Maßnahmen gerechnet werden.”

Die Polizisten setzen auf das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen und bedankt sich für das entgegengebrachte Verständnis.

* Diese Felder sind erforderlich.