Jetzt Wahlbriefe zurückschicken!

Weiden. Briefwähler müssen ihre Wahlbriefe rechtzeitig zurückschicken! Bis wann die Briefe spätestens eingehen müssen. 

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Briefwahl wird immer beliebter. Dabei ist aber wichtig: Die Wahlunterlagen müssen rechtzeitig wieder bei der Stadt ankommen!

Bis zur Oberbürgermeister- und Stadtratswahl am 15.03.2020 sind es nur noch wenige Tage. Briefwähler müssen ihre roten Wahlbriefe jetzt an das Wahlamt zurücksenden. Bei der Stimmenauszählung werden nur Wahlbriefe berücksichtigt, die der Stadtverwaltung spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen. Wahlbriefe, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, bleiben bei der Stimmenauswertung außen vor.

Wahlbriefe können der Stadt Weiden über den Postweg zugehen. Die Versendung innerhalb Deutschlands erfolgt durch die Deutsche Post entgeltfrei. Allerdings ist gerade vor dem Wahltermin wegen der bayernweit stattfindenden Wahl und der konstant hohen Anzahl an Briefwählern mit einer längeren Beförderungszeit zu rechnen. Im Übrigen können Wahlbriefe auch an der Bürgerinfo im Neuen Rathaus oder in die Briefkästen am Zentral- und Hintereingang des Neuen Rathauses eingeworfen werden. Die Briefkästen werden über das Wahlwochenende mehrmals täglich geleert.

Eine Abgabe des Wahlbriefes in den Urnenwahllokalen am Wahltag ist dagegen nicht möglich. Die dortigen Wahlvorstände dürfen aus rechtlichen Gründen keine Briefwahlunterlagen annehmen.

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