Ostern und Corona: Was ist erlaubt?

Weiden. Ostern steht vor der Tür. Doch in diesem Jahr ist alles anders: Die Corona-Pandemie hat uns fest im Griff. In Bayern gelten auch am Osterwochenende die Ausgangsbeschränkungen. Darf ich Oma und Opa besuchen? Kann ich ein Nest im Garten verstecken? Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Soziale Kontakte sollten wir auch an Ostern so gut es geht vermeiden. Ein Oster-Kaffeekränzchen ist also schon mal keine gute Idee. Ein Besuch bei Oma und Opa ist nicht erlaubt – nur wenn diese dringend auf Hilfe angewiesen sind. Eiersuche im eigenen Garten aber ist kein Problem – die Großeltern können dank Skype und Co. aber ja trotzdem dabei sein.

Das Haus verlassen darf man laut Bayerischen Innenministerium nur noch um Einzukaufen, zur Arbeit zu gehen oder um anderen zu helfen. Spazieren gehen ist allerdings weiterhin erlaubt – solange man alleine oder mit Personen aus demselben Haushalt geht. Den Freund oder die Lebensgefährtin darf man weiterhin besuchen.

Keine Tagesausflüge – lieber Heimat erkunden

Fahrradtouren oder kleine Wanderungen an den Ostertagen sind grundsätzlich nicht verboten. Dafür sollte man aber nicht extra ins Auto steigen und zu einem Tagesausflug aufbrechen. „Ich rate dringend davon ab, weite Strecken an einen beliebten Ausflugsort zurückzulegen. Die Oberpfalz bietet jedem in seinem näheren heimischen Umfeld die Möglichkeit, sich an der frischen Luft zu bewegen und die Sonne zu genießen”, appelliert Polizeivizepräsident Thomas Schöninger an die Oberpfälzer.

Das kann man als perfekte Möglichkeit nutzen die eigene Heimat einmal genauer zu erkunden. Wer einen Schrebergarten hat darf dort aber schon hinfahren – aber wie zu Hause auch nur mit Personen aus dem selben Haushalt oder alleine.

Mindestabstand 1,5 Meter

Draußen Sport zu machen (kein Mannschaftssport natürlich!) ist nicht nur erlaubt, sondern auch eine gute Idee um das Immunsystem zu stärken. Dabei sollte man es allerdings nicht übertreiben und das Verletzungsrisiko so gering wie möglich halten. Wer möchte jetzt schon mit einem Beinbruch ins Krankenhaus?

Daran sollte man auch bei Fahrradtouren und Wanderungen denken. Also auf jeden Fall immer: Helm aufsetzen! Wegen der möglichen Verletzungsgefahr sind auch Spritztouren mit dem Motorrad oder mit dem Auto nicht erlaubt. Kurze Pausen auf Parkbänken sind kein Problem – solange man sich an den Mindestabstand von 1,5 Metern hält. Längere Picknicks dagegen sind unerwünscht.

Schöniger: „Bleiben Sie zuhause! Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes zu unterlassen. Verzichten Sie bitte auf Kaffeekränzchen und nutzen Sie lieber das Telefon oder Skype, um in Kontakt zu bleiben. Sie schützen damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen.“

Mehr Informationen zu den geltenden Beschränkungen findet ihr auf der Internetseite des Innenministeriums.

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