Arbeitsagentur setzt weiter auf Telefon- und Onlinezugang

Weiden. Seit dem 18. März haben die Arbeitsagentur Weiden und die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) Weiden/Neustadt und Tirschenreuth die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

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Auch weiterhin ist die Agentur für Arbeit online oder per Telefon erreichbar. Jedoch können vereinzelt auch wieder Beratungstermine vereinbart werden. Bild: OberpfalzECHO

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, haben sie das Personal aus anderen Bereichen, wie aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine teilweise wieder möglich

Derzeit bereiten sich die Arbeitsagentur und die Jobcenter vor, um im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten zu können. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch in nächster Zeit wieder möglich sein, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt:

Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online über die Homepage der Arbeitsagentur gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen.

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