Neue Regeln zum Schutz für Radfahrer

Nordoberpfalz. Mit Inkrafttreten von Neuerungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) sollen insbesondere Fahrradfahrer besser geschützt werden. Das Polizeipräsidium Oberpfalz erklärt die neuen Bestimmungen.

Fahrrad Rad Symbol Symbolbild Fahrradsperre Fahrradkette absperren Raddieb Fahrraddieb
Zum Schutz von Radfahrern gelten fortan neue Regeln der Straßenverkehrsordnung.

Zum 28. April 2020 ist die neue StVO-Novelle in Kraft getreten, die von der Bundesregierung zum Anfang des Jahres verabschiedet wurde. Die Neuerungen beinhalten auch zahlreiche Ergänzungen, die das Fahrradfahren im öffentlichen Verkehrsraum verbessern und sicherer machen sollen.

Polizeivizepräsident Thomas Schöniger begrüßt die Bestimmungen: „Der Trend, sich mit dem Fahrrad statt dem Auto zu bewegen, hält gerade im innerstädtischen Bereich weiterhin an. Auch im Hinblick auf die elektrisch betriebenen Fahrzeuge, wie Pedelecs, steigt deren Verkehrsbeteiligung. Es war daher notwendig, diesen Entwicklungen die gesetzlichen Regelungen anzupassen, um ein sicheres Fortbewegen im Straßenverkehr unter allen Verkehrsteilnehmern zu ermöglichen.“

Kein Parken auf Geh- und Radwegen

Seit April gelten erhöhte Geldbußen, insbesondere für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen, sowie das Halten auf sogenannten Schutzstreifen. Diese Schutzstreifen sollen den Rad- und Autoverkehr mit einer gestrichelten weißen Linie trennen. In der Vergangenheit hat sich laut Polizeiangaben des Öfteren gezeigt, dass haltende Fahrzeuge ein Hindernis für Radfahrer bildeten, sodass diese ausweichen mussten. Aus dem Grund gilt nun auf diesen ein generelles Halteverbot.

Neben einer Geldbuße von derzeit 15 bis 100 Euro soll bei schweren Verstößen zusätzlich ein Eintrag eines Punktes in das Fahreignungsregister erfolgen.

Verkehrsschild neue Regeln Fahrradfahrer Fahrradzone
Achtung Fahrradzone! Mit der neuen Straßenverkehrsordnung treten Regeln in Kraft, die Fahrradfahrer speziell in Schutz nehmen.

Radfahrer sicher überholen – jetzt klare Vorgaben

Beim Überholen von Radfahrern war bisher nur von “ausreichend Seitenabstand” die Rede. Jetzt gibt es klare Vorgaben, um Gefährdungen von Fahrradfahrern zu minimieren: So gilt für Kraftfahrzeuge innerorts ein seitlicher Mindestüberholabstand von 1,5 Metern sowie außerorts von 2 Metern.

“Im Jahr 2019 ereigneten sich in der Oberpfalz 1.132 Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrer beteiligt waren”, erklärt der Polizeisprecher. Mit Blick auf die Hauptursachen bei Verkehrsunfällen allgemein in der Oberpfalz stellte das vorschriftswidrige Abbiegen einen hohen Anteil dar. Dazu zählen auch Unfälle, bei denen Fahrradfahrer von abbiegenden Fahrzeugen übersehen wurden. “Dem entgegenwirken soll jetzt, dass sich rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit, also 4-7, maximal 11 km/h – bewegen dürfen. Verstöße dieser Art werden künftig mit Bußgeldern von 70 bis 105 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister sanktioniert”, erklärt der Polizeisprecher.

Neue Verkehrszeichen für Radfahrer

Außerdem werden für Fahrradfahrer mehrere neue Verkehrszeichen eingeführt. So gibt es den sogenannten „Grünpfeil“, der wie bei anderen Fahrzeugen auch, ein gesondertes Rechtsabbiegen speziell für Fahrradfahrer ermöglichen soll. Fahrradzonen werden analog der Tempo 30-Zonen eingeführt. Diese dürfen von anderen Fahrzeugen nur befahren werden, wenn das mit Zusatzzeichen freigegeben wurde.

Grundsätzlich gilt für den Fahrverkehr innerhalb dieser Zonen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Zudem soll laut Polizei der Bau von Radschnellwegen ermöglicht werden.

Verkehrsschild neue Regeln Fahrradfahrer Radschnellweg
Dieses Verkehrsschild soll zukünftig Radschnellweg kennzeichnen.

An besonderen Örtlichkeiten kann die Straßenverkehrsbehörde künftig ein Überholverbot von einspurigen durch mehrspurige Fahrzeuge anordnen. Dies wird mit einem entsprechenden Verkehrszeichen versehen.

Verkehrsschild neue Regeln FahrradfahrerÜberholverbot
An bestimmten Stellen im Straßenverkehr ist Überholen besonders gefährlich. Dafür soll es ab jetzt Überholverbote geben.

Spezielle Parkflächen für Fahrradfahrer

Gerade für Eltern interessant ist die Beförderung von Personen auf Fahrrädern. “Denn in Zukunft können auf Fahrrädern, die speziell zur Personenbeförderung gebaut sind, beispielsweise Kinder mitgenommen werden”, erklärt der Polizeisprecher. Der Fahrzeugführende muss dabei mindestens 16 Jahre alt sein.

Neben diesen Rädern gewinnen auch Lastenfahrräder immer mehr an Bedeutung. Fortan können Fahrradfahrer spezielle Parkflächen und Ladezonen, die mit dem Bild „Lastenfahrrad“ gekennzeichnet sind, nutzen. Die Straßenverkehrsbehörde ist für die Anordnung und Kennzeichnung solcher Zonen zuständig.

Verkehrsschild neue Regeln Fahrradfahrer Lastenfahrrad
Für „Lastenfahrräder“ werden fortan spezielle Parkflächen und Ladezonen gekennzeichnet. 

“Mit der aktuellen Novelle ist auch das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern grundsätzlich gestattet”, teilt die Polizei mit. Sollte ein anderer Verkehrsteilnehmer jedoch behindert werden, so sei hintereinander zu fahren.

Rücksicht im Straßenverkehr

Mit den geltenden Bestimmungen soll ein weiterer Schritt in Richtung „Sicherheit im öffentlichen Straßenverkehr“ geschaffen werden. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die neuen Vorgaben zu halten und sich entsprechend rücksichtsvoll sowie mit gebotener Vorsicht im Straßenverkehr zu beteiligen.

* Diese Felder sind erforderlich.