Sportvereine dürfen trainieren – aber welche Regeln gelten?

Tirschenreuth. Bei vielen Fußball- und Sportvereinen im Landkreis herrschen Unklarheiten, wie und unter welchen Voraussetzungen Trainingsbetrieb wieder möglich ist. Das Landratsamt Tirschenreuth beantwortet die häufigsten Fragen. 

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Trainingseinheiten im Individual- und Breitensport sind möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Welche Vereine erfüllen müssen, erklärt das Landratsamt Tirschenreuth.

Trainingsbetrieb im Individual- und Breitensport ist seit 11. Mai 2020 wieder möglich – aber unter bestimmten Regeln. Welche sind das?

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Training mit Corona-Regeln

  • Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen
  • Einhaltung der Abstandsregel von mind. 1,5 Metern zwischen zwei Personen
  • Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen
  • kontaktfreie Durchführung
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen
  • keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten (das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig)
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und keine Zuschauer
  • Fußballspielen an sich ist mangels Sicherstellung der Kontaktfreiheit nicht möglich, dafür aber z.B. Taktik-, Technik oder Konditionstraining mit maximal 5 Personen und Sicherheitsabstand

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Wie das Landratsamt Tirschenreuth erklärt, ist der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen zwar grundsätzlich untersagt, “Anlässlich des nach den vorgenannten Voraussetzungen zulässig Trainingsbetriebs dürfen sie jedoch betrieben werden”, erklärt ein Sprecher aus dem Landratsamt. Eine gesonderte Genehmigung durch Kreisverwaltungsbehörde für den Betrieb des Platzes oder das Training sei nicht erforderlich, wenn die genannten Voraussetzungen eingehalten werden.

“Soweit es sich um einen Sportplatz handelt, der nicht vom Verein sondern z.B. von der Kommune betrieben wird, ist eine Absprache des Vereins mit der Kommune über die Öffnung ratsam”, heißt es aus dem Landratsamt und verweist auf den Leitfaden des Bayerischen Fußball-Verbands.

Bei Rückfragen bitte gerne schriftlich per Mail an poststelle@tirschenreuth.de.

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